

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Notlagen und Opferhilfen
Unterkategorien
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
- Finanzielle Notlagen
- Drogen und Sucht
- Gefahr/Gefahrenabwehr
- Gewalt
- Finanzielle und sonstige Hilfen
Zuständigkeiten
- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
- Anzeige aufnehmen
- Arbeitslosengeld II beanspruchen
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für Opfer einer Straftat
- Aufenthaltserlaubnis erteilen für subsidiär Schutzberechtigte
- Brandschutz
- Corona Informationen zum neuartigen Coronavirus
- Drogenberatung und Suchtberatung
- Gefahrenabwehr/Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Häusliche Pflege
- Heimerziehung gewähren
- Hilfen für Familien in Not aus der Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz"
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Hochwasser/ Hochwasserschutz
- Kampfmittel melden
- Katastrophenschutz
- Namensänderung
- Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
- Ratte melden
- Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen