

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Krankheit und Gesundheit
Unterkategorien
Zuständigkeiten
- Altenhilfe gewähren
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst, zahnärztlicher Notfalldienst und Apothekennotdienst
- Ausübung Heilkunde, Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis)
- Blindenführhund für Krankenversicherte finanzieren
- Corona-Schnellteststellen
- Drogenberatung und Suchtberatung
- Geld- und Sachleistung beantragen für gesetzlich Pflegeversicherte
- Häusliche Pflege
- Hospizleistungen (stationär/ ambulant) für Krankenversicherte finanzieren
- Kieferorthopädische Behandlung für Krankenversicherte gewähren
- Kurzzeitpflege beantragen für gesetzlich Pflegeversicherte
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Nachtpflege beantragen für gesetzlich Pflegeversicherte
- Palliativversorgung (spezialisiert ambulant) für Krankenversicherte finanzieren
- Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen
- Pflegebedürftigkeit Leistungen für gesetzlich Unfallversicherte beantragen
- Pflegebedürftigkeit niedrigschwellige Betreuungsangebote anerkennen
- Pflegehilfsmittel bewilligen
- Rehabilitationsmaßnahmen für Krankenversicherte gewähren
- Schwerbehindertenausweis
- Soziotherapie für Krankenversicherte finanzieren
- Sterilisation Kostenübernahme beantragen
- Unfallversicherung anmelden
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vollstationäre Pflege Kosten für Menschen mit Behinderung übernehmen
- Witwenrente für Hinterbliebene von gesetzlich Unfallversicherten beantragen
- Zahnärztliche Behandlung finanzieren für Krankenversicherte
- Zahnerkrankungen Präventionsmaßnahmen bewilligen für Krankenversicherte
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Pflegeversicherung beantragen