

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
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Unterkategorien
Zuständigkeiten
- Abstammungsurkunde
- Beistandschaft
- Elterngeld beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt: Anzeige
- Geburtenregister Änderung der Geschlechtseintragung
- Geburt im Ausland Beurkundung
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
- Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
- Hilfen für Schwangere aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
- Schwangerschaft Konfliktberatungsstellen anerkennen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Urkunden
- Vaterschaftsanerkennung beurkunden
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen