

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Familie, Frauen und Kinder
Unterkategorien
Zuständigkeiten
- Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
- Adoption eines deutschen Kindes Beschluss
- Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Elterngeld beantragen
- Erziehungshilfe gewähren
- Führungszeugnis (einfach) beantragen
- Hilfen für Schwangere aus der „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens
- Jugendgerichtshilfe
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
- Unterhaltsansprüche aus dem Ausland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen prüfen
- Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen verfolgen
- Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen weitergeben
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vollzeitpflege erlauben
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen
- Waisenrente für gesetzlich Rentenversicherte beantragen
- Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Pflegeversicherung beantragen