

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
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Unterkategorien
Aufgaben
- Anerkennung als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Anerkennung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die automatisch anerkannt wird
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung beantragen
- Berufsausübungsgesellschaft anerkennen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater ablegen
- Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater beantragen
- Steuerberater als Vertreter bestellen
- Steuerberater bestellen
- Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen
- Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften
- Verkürzte Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen