

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
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Unterkategorien
Zuständigkeiten
- Anerkennung als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Anerkennung als Hebamme mit einer Berufsqualifikation beantragen, die automatisch anerkannt wird
- Berufsberatung
- Berufsvorbereitungsjahr allgemeine Informationen
- Einschulung anmelden
- Fahrlehrer oder Fahrlehrerin; ausländische Berufsqualifikation anerkennen
- Lernmittelfreiheit
- Prüfung als Steuerberater
- Schulbuchausleihe
- Steuerberater als Vertreter bestellen
- Steuerberater bestellen
- Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen
- Steuerberater Prüfung abnehmen
- Steuerberater Prüfung befreien
- Steuerberater Prüfung verkürzen
- Steuerberater Prüfung zulassen
- Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften
- Steuerberatungsgesellschaft anerkennen
- Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen