

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
Familie ist für viele ein sehr wichtiger Lebensbereich. Ehe, Partnerschaften und Familien können sehr unterschiedliche Gesichter haben, und leibliche und Adoptiv- sowie Pflege-Kinder können dazu gehören. Manchmal entstehen Patchwork- und Regenbogenfamilien oder Elternteile bleiben alleinerziehend, wenn Paare sich trennen oder ein Partner stirbt. Namen ändern sich, Urkunden werden ausgestellt, da sind eine Menge Verwaltungsleistungen abzuwickeln.
Unterkategorien
Zuständigkeiten
- Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss
- Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption
- Adoption eines deutschen Kindes Beschluss
- Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung
- Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für ausländische Personen
- Ehefähigkeitszeugnis ausstellen für Deutsche mit Auslandswohnsitz
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis Befreiung für Ausländer beantragen
- Eheschließung Anmeldung
- Eheschließung deutsche Partner verheiraten
- Eheschließung mit ausländischem Partner verheiraten
- Eheschließung mit geschiedenem oder verwitwetem Partner verheiraten
- Eheschließung mit sorgeberechtigtem Partner verheiraten
- Eheschließung Nachbeurkundung
- Eheschließung vollziehen
- Eheurkunde ausstellen
- Eheurkunde ausstellen bei Eheschließung im Ausland
- Erziehungshilfe gewähren
- Familienbuch
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
- Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
- Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund
- Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
- Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil
- Familienname Änderung Kind - Einbenennung
- Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
- Familienname Änderung Wiederannahme des Geburtsnamens oder des vorher geführten Namens
- Förderschule anmelden
- Ganztagsschulen
- Getrenntleben Haushaltsgegenstände verteilen
- Güterrechtsregister Einsicht gewähren
- Heimerziehung gewähren
- Jugendgerichtshilfe
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Kindertagesbetreuung
- Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzen
- Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen bei begründeten Lebenspartnerschaften im Ausland
- Musikschule
- Namensänderung
- Namenserklärung in der Ehe bei fehlendem inländischem Personenstandseintrag
- Religionsunterricht Abmeldung
- Scheidungsurteil anerkennen
- Schülerbeförderung behinderungsbedingte Kostenerstattung beantragen
- Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen
- Schülerbeförderung Kostenerstattung in begründeten Ausnahmefällen
- Schulferien
- Unterhaltsansprüche aus dem Ausland gerichtlich durchsetzen
- Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen prüfen
- Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen verfolgen
- Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen weitergeben
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Vormundschaft und Pflegschaft übernehmen