

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Arbeit und Beruf / Reglementierte Berufe/Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Zuständigkeiten
- Bewachungsgewerbe: Erlaubnis
- Fahrlehrerlaubnis Erteilung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland
- Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Gewerbe der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer
- Hebamme oder Entbindungspfleger aus Drittstaaten Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragen
- Honorar-Finanzanlagenberater
- Immobiliardarlehensvermittler, Honorar-Immobiliardarlehensberater
- Prüfung als Steuerberater
- Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten anerkennen
- Steuerberater als Vertreter bestellen
- Steuerberater Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten beantragen
- Steuerberater bestellen
- Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen
- Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland zulassen
- Steuerberater Prüfung abnehmen
- Steuerberater Prüfung befreien
- Steuerberater Prüfung verkürzen
- Steuerberater Prüfung zulassen
- Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften
- Steuerberater Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Steuerberatungsgesellschaft anerkennen
- Steuerberatung zeitweilig durch Auslandniedergelassene ins Berufsregister eintragen