

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / FB 1 / Organisation und Finanzen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14.00 Uhr - 18.30 Uhr
Sonstige Angaben
Verbandsgemeinde Unkel - Organisation und FinanzenFormulare
- Geldzuwendung öff. Dienststelle
- Geldzuwendung zur Förderung des Sports
- Hundesteuer - Anmeldung (SEPA)
- Informationen zum Kombimandat
- SEPA - Lastschriftmandat
- SEPA-Lastschriftmandat (1)
- SEPA-Lastschriftmandat (4)
- SEPA-Rahmenmandat
- Vergnügungssteuer: Aufstellung und Entfernung von Automaten
- Vergnügungssteueranmeldung
Zugeordnete Mitarbeiter
- Harperath, Jörg
- Berg, Volker
- Morsbach, Florian
- Bienentreu, Ralf
- Gaspero, Horst
- Lorenz, Andrea
- Haag, Astrid
- Marberg, Brigitte
- Straßberger, Alexandra
- Schraaf, Petra
- Schumacher, Gerd
- Fischer, Grischa
- Gemünd, Thomas
- Glos, Claudia
- Plöhn, Christian
- Wirtz, Christopher-Allan
- Olbrück, Stephan
- Wienecke, Friedrich
- Zessin, Stefanie
- Zuckschwerdt, Klaus
Zuständigkeiten
- Abgabe für den Deutschen Weinfonds Entrichtung
- Anliegerbeiträge
- Anliegerbescheinigung
- Ausschreibung
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Bibliothekswesen
- Brennholz
- Briefwahl Unterlagen zusenden
- Bürgerbeteiligung
- Bürgerinformationssystem
- Bürgerinitiativen gründen
- Bürgersprechstunde
- Bundestagswahl
- Datenschutz
- Datenschutzbeauftragter
- Doppik
- EDV
- Ehrenamtskarte Rheinland-Pfalz
- Einkommensteuer
- Einzugsermächtigung
- Elektronische Kommunikation
- Elektronische Signatur
- Energiesteuer Aussetzung
- Erschließungsbeiträge erheben
- Existenzgründerförderung
- Formulare, Vordrucke
- Frauenförderung
- Gemeindliche Abgaben - Fälligkeiten
- Gewerbesteuer
- Grillplatz
- Grundbesitzabgaben
- Grunderwerbsteuer zahlen
- Grundsteuer für Grundvermögen festsetzen
- Hotel, Unterkunft
- Hundehaltung Anmeldung
- Hundesteuer - Abmeldung
- Hundesteuer Befreiung
- Insolvenz-Auskunft beantragen
- Internetzugang Breitbandanschluss
- Mitarbeiter, Telefonliste
- Niederschriften
- Ortsrecht
- Schadensersatz bei Jagdschäden und Wildschäden
- Schiedsamt, Schiedsmann
- Schöffenwahl
- Seniorenbeirat
- SEPA - Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
- Statistik
- Stiftung errichten
- Straßenausbaubeiträge/ Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge
- Stundung von Forderungen
- Verbandsgemeindekasse
- Vergnügungsteuer zahlen
- Visum
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Wahlen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wahlschein ausstellen
- Wahlvorstand
- Weinbau Rheinland-Pfalz
- Widerspruch einlegen
- Wildunfall
- Zuwendungsbestätigung
- Zweitwohnungsteuer