

Die
gewählten Vertreter der Verbandsgemeinde Unkel
Die
Kommunalverfassung des Landes Rheinland-Pfalz sieht für die Verbandsgemeinde
Unkel zwei Organe, den Verbandsbürgermeister und den Verbandsgemeinderat
vor. Dem Verbandsbürgermeister obliegt
die Leitung der Verwaltung und die Ausführung der Beschlüsse des
Verbandsgemeinderates. Außerdem ist er für die ordnungsgemäße Erledigung der
staatlichen Aufgaben, die der Verbandsgemeinde übertragen sind, zuständig.
Der Verbandsgemeinderat bildet das zentrale Beschlussorgan, das die
grundlegenden Entscheidungen in der Verbandsgemeinde trifft und die
wesentlichen Rahmenbedingungen der Verbandsgemeindeverwaltung vorgibt.
Ausschüsse
des Verbandsgemeinderates
Um
eine sachgerechte Vorberatung der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates
sicherzustellen, wurden vom Verbandsgemeinderat folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt-, Bau-, Umwelt- und Ernergieausschuss
Schulträgerausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Werkausschuss
Nach der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse bei Bedarf gebildet werden.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / FB 2 / Infrastruktur, Bauwesen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Aufzug vorhanden
neinrollstuhlgeeignet
neinSonstige Angaben
Infrastruktur, Bauwesen und AbwasserwerkAnmerkungen
Infrastruktur, Bauwesen und AbwasserwerkZugeordnete Mitarbeiter
Aufgaben
- Grundstücke
- Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Ausschreibung
- Baugenehmigung: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
- Baumkontrolle und Baumpflege
- Checkliste Lebenslage Bauen
- Erbbaurecht
- Fällen von Bäumen
- Flächennutzungsplan
- Flächennutzungsplan ändern
- Flächennutzungsplan aufheben
- Flächennutzungsplan ergänzen
- Flächennutzungsplan ortsübliche Bekanntmachung
- Fördermittel
- Geo-Informationen Rheinland-Pfalz
- Gewerbeansiedlung
- Gewerbegrundstücke
- Hausnummerierung
- Hausnummernvergabe
- Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.
- Naturschutz
- Pacht
- Radfahrbeauftragte
- Radwege
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sich bei der Erstellung eines Flächennutzungsplans beteiligen
- Städtischen Parkplatz anmieten
- Umweltinformationen
- Vorkaufsrecht
- Vorkaufsrecht der Gemeinde ausüben
- Werbeanlagen