Erläuterungen zur Einführung des wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel erhebt seit vielen Jahren für die Abwasserbeseitigung eine Schmutzwassergebühr und einen wiederkehrenden Beitrag für Niederschlagwasser. Ab diesem Jahr werden auch die Schmutzwassergebühren als wiederkehrende Beiträge abgerechnet. Worum geht es hierbei?
Für die ordnungsgemäße Entsorgung des Schmutzwassers, einer unter Gesundheits- und Umweltgesichtspunkten sicher sehr wichtigen Aufgabe der Verbandsgemeinde, entstehen erhebliche Kosten. Diese Kosten werden derzeit verbrauchsabhängig über die Schmutzwassergebühr umgelegt. Wesentlicher Teil dieser Kosten sind Abschreibungen, Zinsen und andere Fixkosten, die für die Schmutzwasserkanäle entstehen. Die so finanzierten Anlagen stehen den tatsächlich angeschlossenen, aber auch den nicht angeschlossenen aber baureifen Grundstücken zur Verfügung.
Aus der konsequenten Anwendung des Verursacherprinzips resultiert die Überlegung, die entstehenden Kosten nicht nur auf die Gebührenzahler, die tatsächlich Schmutzwasser einleiten, zu verteilen, sondern auch die Eigentümer der baureifen Grundstücke, die die Möglichkeit der Nutzung der vorbereiteten Schmutzwasserleitungen haben, in die Solidargemeinschaft einzubeziehen. Ein zusätzliches Argument für diese leichte Umverteilung ist die Tatsache, dass demografiebedingt immer weniger Schmutzwassermengen anfallen und deshalb die Gebühr alleine aus diesem Grund immer weiter steigen müsste. Aus Sicht der Verwaltung bot sich die Einführung eines wiederkehrenden Beitrags für die Schmutzwasserbeseitigung als sinnvolle Alternative zu der Erhöhung der Schmutzwassergebühren an. Dieses Werkzeug ist bereits aus dem Bereich Wasserversorgung und Niederschlagswasser bekannt
Nachdem der Verbandsgemeinderat im Jahre 2010 beschlossen hatte, das Instrument des wiederkehrenden Beitrages für Schmutzwasser einzuführen, wurden zwischenzeitlich die für die Umsetzung notwendigen Daten zusammengetragen. Somit kann der damalige Beschluss nun umgesetzt werden.
Zu beachten ist, dass durch die Einführung dieses wiederkehrenden Beitrages selbst keine Mehrkosten entstehen, lediglich der Verteilungsmodus ändert sich. Durch die Einbeziehung der baureifen Grundstücke werden Baulücken stärker belastet.
Der Verbandsgemeinderat folgte der Empfehlung des Werkausschusses und beschloss die neue Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung, die ab 01.01.2015 in Kraft tritt. Hiermit wird eine konstante und gerechte Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung auf alle Beitragspflichtigen innerhalb des Verbandsgemeindegebietes erreicht.
Beispielhaft haben wir die anstehende Änderung in 2015 anhand eines 4 Personen Haushaltes dargestellt.
Entgeltbelastung
4 Personen Haushalt á 39 m³ Schmutzwasserverbrauch und einer Grundstücksfläche von 500 m² mit einem Abflussbeiwert von 0,4 und 2 Vollgeschossen
|
2015 |
2014 |
Gesamtkosten |
520,90 € |
522,00 € |
Ersparnis |
1,10 € |
|
Dementsprechend
kann sich durch die Einführung des
wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser eine fiktive Gesamtkostenersparnis im
Bereich Abwasserentsorgung (Niederschlags-/Schmutzwasser) in Höhe von 1,10 €
jährlich für einen 4 Personen Haushalt ergeben.
Wichtige Hinweise:
In der 4. KW erhalten alle Betroffenen Grundstückseigentümer einen neuen Festsetzungsbescheid.
Diesem Bescheid können Sie Ihre individuellen Grundstücksdaten entnehmen.
Wir bitten Sie Ihre Daten zu überprüfen und Änderungen mitzuteilen.
Dieser Bescheid stellt aber noch keine Zahlungsverpflichtung Ihrerseits dar.
Mit den Ihnen in der 14. KW zugehenden Abwasserbescheiden, wird erstmalig der wiederkehrende Beitrag Schmutzwasser erhoben.
Danach besteht eine Zahlungspflicht ab dem 01.05.2015.
Weitere Informationen erhalten Sie mit Zusendung des Festsetzungsbescheides.
Für weitere Auskünfte und Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Abwasserwerkes Unkel gerne zur Verfügung (Tel.: 02224 1806-44 oder 1806-46).
Mit freundlichen Grüßen
Karsten
Fehr
Bürgermeister
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Einwohnermeldeamt / Frau Selin Alinca
Kontakt
Tel.: 02224 1806-13
Fax: 02224 1806-18
E-Mail:
Webseite: https://www.verbandsgemeinde-unkel.de
Postadresse
Gebäude: RathausRaum-Nr.: 1.02
Stockwerk: Erdgeschoß
Linzer Straße 4
53572 Unkel
Aufgaben
- Meldewesen
- Ausweis- und Passwesen
Zugeordnete Abteilungen
Zuständige Leistungen
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Alters- und Ehejubiläen
- Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
- An-, Ab- und Ummeldungen eines Wohnsitzes
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
- Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
- Auskunftssperre
- Ausweisdokumente allgemein
- Ausweispflicht befreien
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
- Befreiung von der Ausweispflicht für dauerhaft untergebrachte Personen beantragen
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen
- Berichtigung personenbezogener Daten durch die Meldebehörde
- eID-Karte beantragen als UnionsbürgerInnen
- einfache Melderegisterauskunft
- Einfaches Führungszeugnis
- Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
- Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
- Entsperrung elektronischer Identitätsnachweis
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Erweiterte Meldebescheinigung Ausstellung
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Erweitertes Führungszeugnis
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse
- Europäisches Führungszeugnis Erteilung
- Express-Reisepass beantragen
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
- Fahrerlaubnis: Ersterteilung
- Fischereischein Ausstellung
- Führerschein abgeben
- Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein
- Führungszeugnis Beantragung im Onlineverfahren
- Gewerbezentralregisterauszug
- Haushaltsbescheinigung
- Meldebescheinigung Ausstellung
- Melderegister - Eintrag von ausländische Personenstandsdaten
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
- Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
- Personalausweis
- Personalausweis (Allgemein)
- Personalausweis abholen
- Personalausweis Änderung
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis Ausstellung erstmalig
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Diebstahl
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
- Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis beantragen wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens
- Personalausweis Informationserteilung
- Personalausweis Informationserteilung zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis melden wegen Diebstahl
- Personalausweis melden wegen Verlust
- Personalausweis Meldung
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Personalausweis Statusabfrage
- Reisepass
- Reisepass Änderung
- Reisepass Ausgabe
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige
- Reisepass Ausstellung erstmalig für Volljährige
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass beantragen
- Reisepass Meldung
- Reisepass Meldung wegen Diebstahl
- Reisepass Meldung wegen Fund
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Reisepass mit 48-Seiten beantragen
- Taxi- / Mietwagenschein
- Übermittlungssperre
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
- Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
- Wechsel Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)
- Wohnsitz anmelden
- Zweitpass beantragen