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Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes
Information über die laufende Öffentlichkeitsbeteiligung


Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) bat die Kommunen in Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 22.04.2015, die Bürgerinnen und Bürger über folgenden Sachverhalt zu informieren: 

Am 15.04.2015 erhielt das LUWG die Mitteilung vom Eisenbahnbundesamt, dass die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung am 15.04.2015 begonnen hat und bis zum 31.05.2015 dauert.

 

Die Beteiligung ist möglich entweder auf dem online-Portal des Eisenbahnbundesamtes http://www.laermaktionsplanung-schiene.de oder schriftlich, adressiert an folgende Anschrift:

 Eisenbahn-Bundesamt
Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn

Das Eisenbahnbundesamt weist in seinem Portal darauf hin, dass es „aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung nicht möglich sein wird, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen.“ Trotzdem gebe eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung dem Eisenbahn-bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenheitsanalyse der durch den Schienen-verkehrslärm belasteten Personen vorzunehmen. Auf Grundlage dieser Analyse und aufgrund der Betroffenheitsanalyse durch die Lärmkartierung könnten langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken. Eine Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung ist vor diesem Hintergrund aus unserer Sicht zu empfehlen. 

Weitere Informationen erhalten alle an der Lärmaktionsplanung und der Öffentlich-keitsbeteiligung Interessierten Personen und Stellen unmittelbar auf dem o.g. online-Portal des Eisenbahnbundesamtes. 

 

Karsten Fehr
Bürgermeister


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