„Herbstzeit – Laubzeit“ sind Begriffe, die sehr eng miteinander verbunden sind. Ebenso eng verbunden sind damit die besonderen Gefahren, die vom Laub und von Bucheckern, Eicheln und anderen Baumfrüchten ausgehen und die Gehwege in dieser Jahreszeit bedecken.

So schön das bunt schillernde Laub auch aussieht, birgt es doch Gefahren. Insbesondere bei feuchtem Grund rutscht man schnell aus.
Durch heruntergefallene Herbstblätter können Verkehrswege bei Nässe zu einer gefährlichen Rutschbahn werden. Um Unfälle und Haftungsansprüche zu vermeiden, müssen Anlieger das Laub von Gehwegen bei Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Woche wegkehren. So ist gewährleistet, dass diese Gehwege vor allem von älteren und gehbehinderten Menschen gefahrlos benutzt werden können.

Gehwege vor den Grundstücken sind grundsätzlich vom Anlieger zu reinigen. Eine akzeptable Gehwegreinigung umfasst grundsätzlich die Kehrung und Beseitigung aller Verunreinigungen, die auf die Straße fallen – unabhängig davon, ob Passanten sie absichtlich weggeworfen haben (Zigarettenschachteln, Getränkedosen usw.), ob sie von Tieren (z. B. Hundekot) verursacht wurden oder einfach durch die Natur bedingt sind.

Laub muss umgehend beseitigt werden, wenn es z. B. wegen Nässe zu Rutschgefahr führen kann oder wenn so viel Laub auf dem Gehweg liegt, dass Passanten stolpern oder Radfahrer zu Fall kommen könnten.

 

Unkel, 11.10.2017

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / Bürgerdienste
örtl. Ordnungsbehörde

 

Karsten Fehr
Bürgermeister


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