Grillen im Sommer

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

Dies trifft auch gerade auf den bevorstehenden Sommer und die Lust am Grillen zu. Gerade zu Zeiten der Fußball – Weltmeisterschaft in Russland nutzen viele Bürgerinnen und Bürger Ihre Gärten zum gemeinsamen Grillen unter Freunden.

Grundsätzlich ist Grillen im Garten und auf dem Balkon erlaubt. Ist im Mietvertrag ausdrücklich das Grillen auf Balkon oder Terrasse verboten, müssen sich Mieter jedoch daran halten. Unzumutbar wird es nach der geltenden Rechtsprechung für den Nachbarn dann, wenn Sie Fenster und Türen verschließen müssen, um das Eindringen von Rauch und Gerüchen zu verhindern.

Nachfolgend einige Tipps, wie Sie es vermeiden können, Ihren Nachbarn zu belästigen: Stellen Sie den Grill nicht in die Windrichtung zur nachbarlichen Terrasse.

Informieren Sie die Nachbarn, wenn Sie diese nicht einladen möchten, über ein größeres Grillfest.

Achten Sie darauf, dass das Fett nicht in die glühende Kohle tropft. Das stinkt nicht nur, es bilden sich auch krebserregende Substanzen. Grillschalen bieten hier einen guten Komfort. Oder, Sie benutzen einen Gasgrill. Er ist umweltfreundlich und verursacht nur wenig Qualm.

 

Einsatz des mobilen Verkehrszählgerätes

In der Zeit von Donnerstag, den 03.05.2018 – Donnerstag, den 10.05.2018 wurde das mobile Verkehrszählgerät in der Orsberger Straße von Bruchhausen Höhe Friedhof aufgrund von Anwohnerbeschwerden eingesetzt. Die Ergebnisse können im Internet eingesehen werden.

 

Unkel, den 14. Mai 2018

Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Fachbereich 3 / örtliche Ordnungsbehörde

Im Auftrag 

Christoph Heck
Leiter örtliche Ordnungsbehörde


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