Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass ab dem 1.1.2017 die Steuerbescheide für das Jahr 2017 für die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel, Rheinbreitbach und die Stadt Unkel als Dauerbescheide erlassen werden.

Dies betrifft die Grundsteuer A (einschließlich mit der Festsetzung des Landwirtschaftsbeitrages), Grundsteuer B und die Hundesteuer.

Zur Kostenoptimierung werden ab 1.1.2018 keine jährlichen Steuerbescheide mehr versandt. Bewahren Sie deshalb Ihren Dauerbescheid sorgfältig auf. Ändern sich die Bemessungsgrundlagen werden den Steuerpflichtigen Änderungsbescheide als Dauerbescheide zugestellt. Die Grundsteuern und Hundesteuern werden dann durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes festgesetzt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Wir empfehlen Ihnen, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen und die Steuern abbuchen zu lassen. Formulare erhalten Sie bei der Verbandsgemeindekasse Unkel und im Internet unter vgvunkel.de.

 

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung 

Karsten Fehr
Bürgermeister


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