Abschlussveranstaltung zum LILE-Konzept RheinWied am 18.03.15,
18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied


Mehr als 120 interessierte BürgerInnen, VertreterInnen von Kommunen, Vereinen und Institutionen aus der Region Rhein-Wied waren am Mittwochabend in das Dorfgemeinschaftshaus nach Hausen gekommen, um sich über die fertig gestellte LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie) - den Wettbewerbsbeitrag der Region RheinWied für die LEADER-Förderperiode 2014 - 2020 - zu informieren.

Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der LILE. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst und den Erarbeitungsprozess moderiert.

Die inhaltliche Ausarbeitung des 65-seitigen LILE-Konzepts erfolgte in den letzten Wochen in einem intensiven Austausch mit der sog. Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der Region Rhein-Wied. In der insgesamt 90 Personen starken LAG kommen öffentliche Partner (4 Bürgermeister, Naturpark Rhein-Westerwald), Wirtschafts- & Sozial-Partner und Vertreter der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Bereichen (Landwirtschaft, Weinbau, Forst, Umwelt, Tourismus, Wirtschaft, Soziales, Pflege, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Senioren, Kirchen, Integration, Ehrenamt) zusammen. Die LAG wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) beraten. Nach engagierten Diskussionen und ergänzenden Beiträgen der LAG wurde die LILE am 09.03.15 in Unkel einstimmig beschlossen.

Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt. Hiernach heißt es Daumen drücken, dass die Region Rhein-Wied vom Land als eine der mindestens 15 Regionen aus insgesamt 20 Bewerberregionen in Rheinland-Pfalz ausgewählt wird. Die Entscheidung hierzu soll im Sommer 2015 fallen, sodass im besten Falle ab Herbst 2015 die ersten Projektträger eine LEADER-Förderung beantragen könnten.

Am Ende der Abschlussveranstaltung wurde mit allen Anwesenden noch ein besonderes Gruppenfoto erstellt.

Das LILE-Konzept soll nach Abgabe und damit Abschluss des Wettbewerbs ab dem 01.04.15 auf den Internetseiten der vier Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach für alle BürgerInnen veröffentlicht werden.

 

Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE

VG Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E

VG Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E

VG Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E

VG Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E

Grontmij GmbH, Koblenz:   Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E

Ihr Ansprechpartner

/ Frauenförderung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Warum gibt es Frauenbeauftragte?


Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Grundgesetz:


Artikel 3, Absatz 2:
?Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?


Frauen sind zwar nach dem Gesetz gleichberechtigt, aber im täglichen Leben vielfach benachteiligt.

  • Im Beruf werden Frauen schlechter bezahlt (im Durchschnitt ¼ weniger), seltener befördert und es gibt erst wenige Frauen in Leitungspositionen( ca. 5%).
  • Frauen leisten nach wie vor den größten Teil der Hausarbeit (ca.80%) und Kindererziehung. Die durch den Ausstieg aus dem Job verbundenen Benachteiligungen gehen voll zu Lasten der Frauen. Frauen leisten 2/3 der erbrachten gesellschaftlichen Arbeitszeit.
  • Im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen sind Frauen noch wenig vertreten.
  • Von Arbeitslosigkeit sind Frauen und Mädchen stärker betroffen als Männer und Jungen. (Arbeitslosenquote von Frauen in Deutschland: 10.4%, Männer: 9,3%).
  • Die soziale und finanzielle Situation von Frauen nach einem Arbeitsplatzverlust, einer Trennung und im Alter ist oft erheblich schlechter als die der Männer. (Männer beziehen im Durchschnitt eine um 1000,00 höhere Rente als Frauen).
  • Gewalt gegen Frauen wird auch heute noch häufig verschwiegen. Auch sie ist Ausdruck der gesellschaftlichen Missachtung von Frauen. (Das Ergebnis einer Umfrage hat ergeben, dass jede 3. Frau schon einmal geschlagen wurde.)

Alle diese Missstände treffen in besonderem Maße auf ausländische Frauen zu.


Trotz dieser Benachteiligungen wird in gesetzlichen Regelungen von einer bestehenden Gleichheit der Geschlechter ausgegangen.


Welche Aufgaben hat eine Frauenbeauftragte?


Die Aufgaben und Themenbereiche von Frauenbeauftragten ergeben sich aus den Benachteiligungen von Frauen.


Die Frauenbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung und der Verwaltung,
  • zeigt Benachteiligungen von Frauen auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten,
  • bietet Sprechstunden, Hilfestellung und Unterstützung von ratsuchenden Menschen in Zusammenarbeit mit anderen Anlaufstellen und Einrichtungen,
  • wirkt bei kommunalen Fach- und Bereichsplanungen mit, nimmt bei Rat- und Ausschusssitzungen zu frauenrelevanten Fragen teil und bringt Vorschläge unter Gleichstellungsgesichtspunkten ein,
  • macht Öffentlichkeitsarbeit, bringt Infos heraus und bietet Veranstaltungen an.

Für wen ist die Frauenbeauftragte da? Was kann sie für Sie tun?


An die Frauenbeauftragte können sich alle Frauen und Mädchen wenden, die sich

  • in der Partnerschaft und Familie
  • am Arbeitsplatz
  • im öffentlichen Leben
  • in ihrer sozialen Situation

benachteiligt fühlen und Unterstützung und Beratung möchten, Informationen und Auskünfte brauchen oder einfach eine Beschwerde loswerden wollen. Alle diese Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Frauenbeauftragte gibt z.B. Informationen zum Thema Trennung, Scheidung, geringfügiger Beschäftigung, Erziehungsurlaub oder bei Benachteiligung wegen des Geschlechts.


Weitere Hinweise


http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/

An wen muss ich mich wenden?
Die Frauenbeauftragte Ihrer
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung

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