Abschlussveranstaltung zum LILE-Konzept RheinWied am 18.03.15,
18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied


Mehr als 120 interessierte BürgerInnen, VertreterInnen von Kommunen, Vereinen und Institutionen aus der Region Rhein-Wied waren am Mittwochabend in das Dorfgemeinschaftshaus nach Hausen gekommen, um sich über die fertig gestellte LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie) - den Wettbewerbsbeitrag der Region RheinWied für die LEADER-Förderperiode 2014 - 2020 - zu informieren.

Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der LILE. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst und den Erarbeitungsprozess moderiert.

Die inhaltliche Ausarbeitung des 65-seitigen LILE-Konzepts erfolgte in den letzten Wochen in einem intensiven Austausch mit der sog. Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der Region Rhein-Wied. In der insgesamt 90 Personen starken LAG kommen öffentliche Partner (4 Bürgermeister, Naturpark Rhein-Westerwald), Wirtschafts- & Sozial-Partner und Vertreter der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Bereichen (Landwirtschaft, Weinbau, Forst, Umwelt, Tourismus, Wirtschaft, Soziales, Pflege, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Senioren, Kirchen, Integration, Ehrenamt) zusammen. Die LAG wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) beraten. Nach engagierten Diskussionen und ergänzenden Beiträgen der LAG wurde die LILE am 09.03.15 in Unkel einstimmig beschlossen.

Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt. Hiernach heißt es Daumen drücken, dass die Region Rhein-Wied vom Land als eine der mindestens 15 Regionen aus insgesamt 20 Bewerberregionen in Rheinland-Pfalz ausgewählt wird. Die Entscheidung hierzu soll im Sommer 2015 fallen, sodass im besten Falle ab Herbst 2015 die ersten Projektträger eine LEADER-Förderung beantragen könnten.

Am Ende der Abschlussveranstaltung wurde mit allen Anwesenden noch ein besonderes Gruppenfoto erstellt.

Das LILE-Konzept soll nach Abgabe und damit Abschluss des Wettbewerbs ab dem 01.04.15 auf den Internetseiten der vier Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach für alle BürgerInnen veröffentlicht werden.

 

Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE

VG Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E

VG Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E

VG Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E

VG Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E

Grontmij GmbH, Koblenz:   Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E

Ihr Ansprechpartner

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Ausschluss von Europawahl

Leistungsbeschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

Teaser

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

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