Abschlussveranstaltung zum LILE-Konzept RheinWied am 18.03.15,
18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied


Mehr als 120 interessierte BürgerInnen, VertreterInnen von Kommunen, Vereinen und Institutionen aus der Region Rhein-Wied waren am Mittwochabend in das Dorfgemeinschaftshaus nach Hausen gekommen, um sich über die fertig gestellte LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie) - den Wettbewerbsbeitrag der Region RheinWied für die LEADER-Förderperiode 2014 - 2020 - zu informieren.

Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der LILE. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst und den Erarbeitungsprozess moderiert.

Die inhaltliche Ausarbeitung des 65-seitigen LILE-Konzepts erfolgte in den letzten Wochen in einem intensiven Austausch mit der sog. Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der Region Rhein-Wied. In der insgesamt 90 Personen starken LAG kommen öffentliche Partner (4 Bürgermeister, Naturpark Rhein-Westerwald), Wirtschafts- & Sozial-Partner und Vertreter der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Bereichen (Landwirtschaft, Weinbau, Forst, Umwelt, Tourismus, Wirtschaft, Soziales, Pflege, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Senioren, Kirchen, Integration, Ehrenamt) zusammen. Die LAG wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) beraten. Nach engagierten Diskussionen und ergänzenden Beiträgen der LAG wurde die LILE am 09.03.15 in Unkel einstimmig beschlossen.

Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt. Hiernach heißt es Daumen drücken, dass die Region Rhein-Wied vom Land als eine der mindestens 15 Regionen aus insgesamt 20 Bewerberregionen in Rheinland-Pfalz ausgewählt wird. Die Entscheidung hierzu soll im Sommer 2015 fallen, sodass im besten Falle ab Herbst 2015 die ersten Projektträger eine LEADER-Förderung beantragen könnten.

Am Ende der Abschlussveranstaltung wurde mit allen Anwesenden noch ein besonderes Gruppenfoto erstellt.

Das LILE-Konzept soll nach Abgabe und damit Abschluss des Wettbewerbs ab dem 01.04.15 auf den Internetseiten der vier Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach für alle BürgerInnen veröffentlicht werden.

 

Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE

VG Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E

VG Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E

VG Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E

VG Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E

Grontmij GmbH, Koblenz:   Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E

Ihr Ansprechpartner

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / wählbare Personen zur Europawahl

Leistungsbeschreibung

Sie können sich in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat für das Europäische Parlament bewerben, wenn Sie wählbar sind. Die einzelnen Anforderungen hängen davon ab, ob Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) oder Unionsbürgerin oder Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind.

Teaser

Sie können sich als Bewerberin oder Bewerber für die Europawahl aufstellen lassen, wenn Sie wählbar sind.

Verfahrensablauf

Die Wählbarkeit für deutsche Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber wird durch Bescheinigung der Gemeindebehörde über die Wählbarkeit nachgewiesen.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die sich in der Bundesrepublik Deutschland bewerben, müssen ihre Wählbarkeit durch Bescheinigungen über den Wohnsitz oder den sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt sowie über den Nichtausschluss von der Wählbarkeit nachweisen. 

Voraussetzungen

Wählbare Deutsche oder wählbarer Deutscher:

Sie sind wählbar, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie infolge Richterspruchs das aktive Wahlrecht oder die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. 

Wählbare Unionsbürgerin oder wählbarer Unionsbürger:

Wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind, können Sie sich auch unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland um ein Abgeordnetenmandat des Europäischen Parlaments bewerben. Sie sind wählbar, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ferner dürfen Sie nicht von der Wählbarkeit (passives Wahlrecht) ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss liegt vor, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland oder in Ihrem Herkunftsstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Zudem sind Sie nicht wählbar, wenn Sie unter bestimmten Voraussetzungen infolge einer Einzelfallentscheidung in Ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

gegebenenfalls Personalausweis bzw. ausländisches Ausweisdokument

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind die Fristen für die Einreichung der Wahlvorschläge zu beachten.

Rechtsgrundlage

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