Abschlussveranstaltung zum LILE-Konzept RheinWied am 18.03.15,
18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied


Mehr als 120 interessierte BürgerInnen, VertreterInnen von Kommunen, Vereinen und Institutionen aus der Region Rhein-Wied waren am Mittwochabend in das Dorfgemeinschaftshaus nach Hausen gekommen, um sich über die fertig gestellte LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie) - den Wettbewerbsbeitrag der Region RheinWied für die LEADER-Förderperiode 2014 - 2020 - zu informieren.

Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der LILE. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst und den Erarbeitungsprozess moderiert.

Die inhaltliche Ausarbeitung des 65-seitigen LILE-Konzepts erfolgte in den letzten Wochen in einem intensiven Austausch mit der sog. Lokalen Aktionsgruppe (LAG) der Region Rhein-Wied. In der insgesamt 90 Personen starken LAG kommen öffentliche Partner (4 Bürgermeister, Naturpark Rhein-Westerwald), Wirtschafts- & Sozial-Partner und Vertreter der Zivilgesellschaft aus verschiedenen Bereichen (Landwirtschaft, Weinbau, Forst, Umwelt, Tourismus, Wirtschaft, Soziales, Pflege, Bildung, Sport, Jugend, Frauen, Senioren, Kirchen, Integration, Ehrenamt) zusammen. Die LAG wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sowie dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR) beraten. Nach engagierten Diskussionen und ergänzenden Beiträgen der LAG wurde die LILE am 09.03.15 in Unkel einstimmig beschlossen.

Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt. Hiernach heißt es Daumen drücken, dass die Region Rhein-Wied vom Land als eine der mindestens 15 Regionen aus insgesamt 20 Bewerberregionen in Rheinland-Pfalz ausgewählt wird. Die Entscheidung hierzu soll im Sommer 2015 fallen, sodass im besten Falle ab Herbst 2015 die ersten Projektträger eine LEADER-Förderung beantragen könnten.

Am Ende der Abschlussveranstaltung wurde mit allen Anwesenden noch ein besonderes Gruppenfoto erstellt.

Das LILE-Konzept soll nach Abgabe und damit Abschluss des Wettbewerbs ab dem 01.04.15 auf den Internetseiten der vier Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach für alle BürgerInnen veröffentlicht werden.

 

Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE

VG Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E

VG Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E

VG Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E

VG Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E

Grontmij GmbH, Koblenz:   Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E

Ihr Ansprechpartner

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wahlrechtsbescheinigung

Leistungsbeschreibung

Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.

Teaser

Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

Verfahrensablauf

Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

An wen muss ich mich wenden?

Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Anträge / Formulare

Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

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