LILE-Konzept Rhein-Wied ist fertig gestellt

Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)

Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)

Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der sogenannten LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie), mit der sie sich um die Anerkennung als sogenannte LEADER-Region für die neue EU-Förderperiode 2014 – 2020 bewerben werden.

Die LILE wurde nach engagierten Diskussionen am 09.03.14 einstimmig von der vorläufigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Unkel verabschiedet. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der LAG, der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst.

Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dann dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt.

Die beteiligten Verbandsgemeinden und die LAG Rhein-Wied möchten die wichtigsten Inhalte der LILE nun der interessierten Öffentlichkeit und den vielen Mitwirkenden aus der Region vorstellen und laden herzlich ein zur

Abschlussveranstaltung am 18.03.15, um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied Hönninger Straße 18, 53547 Hausen.

Bei Fragen stehen Ihnen gern die unten genannten AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

 

Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE

Verbandsgemeinde Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E

Verbandsgemeinde Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E

Verbandsgemeinde Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E

Verbandsgemeinde Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E

Grontmij GmbH, Koblenz:   Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E

Ihr Ansprechpartber

/ Frauenförderung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Warum gibt es Frauenbeauftragte?


Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Grundgesetz:


Artikel 3, Absatz 2:
?Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?


Frauen sind zwar nach dem Gesetz gleichberechtigt, aber im täglichen Leben vielfach benachteiligt.

  • Im Beruf werden Frauen schlechter bezahlt (im Durchschnitt ¼ weniger), seltener befördert und es gibt erst wenige Frauen in Leitungspositionen( ca. 5%).
  • Frauen leisten nach wie vor den größten Teil der Hausarbeit (ca.80%) und Kindererziehung. Die durch den Ausstieg aus dem Job verbundenen Benachteiligungen gehen voll zu Lasten der Frauen. Frauen leisten 2/3 der erbrachten gesellschaftlichen Arbeitszeit.
  • Im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen sind Frauen noch wenig vertreten.
  • Von Arbeitslosigkeit sind Frauen und Mädchen stärker betroffen als Männer und Jungen. (Arbeitslosenquote von Frauen in Deutschland: 10.4%, Männer: 9,3%).
  • Die soziale und finanzielle Situation von Frauen nach einem Arbeitsplatzverlust, einer Trennung und im Alter ist oft erheblich schlechter als die der Männer. (Männer beziehen im Durchschnitt eine um 1000,00 höhere Rente als Frauen).
  • Gewalt gegen Frauen wird auch heute noch häufig verschwiegen. Auch sie ist Ausdruck der gesellschaftlichen Missachtung von Frauen. (Das Ergebnis einer Umfrage hat ergeben, dass jede 3. Frau schon einmal geschlagen wurde.)

Alle diese Missstände treffen in besonderem Maße auf ausländische Frauen zu.


Trotz dieser Benachteiligungen wird in gesetzlichen Regelungen von einer bestehenden Gleichheit der Geschlechter ausgegangen.


Welche Aufgaben hat eine Frauenbeauftragte?


Die Aufgaben und Themenbereiche von Frauenbeauftragten ergeben sich aus den Benachteiligungen von Frauen.


Die Frauenbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung und der Verwaltung,
  • zeigt Benachteiligungen von Frauen auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten,
  • bietet Sprechstunden, Hilfestellung und Unterstützung von ratsuchenden Menschen in Zusammenarbeit mit anderen Anlaufstellen und Einrichtungen,
  • wirkt bei kommunalen Fach- und Bereichsplanungen mit, nimmt bei Rat- und Ausschusssitzungen zu frauenrelevanten Fragen teil und bringt Vorschläge unter Gleichstellungsgesichtspunkten ein,
  • macht Öffentlichkeitsarbeit, bringt Infos heraus und bietet Veranstaltungen an.

Für wen ist die Frauenbeauftragte da? Was kann sie für Sie tun?


An die Frauenbeauftragte können sich alle Frauen und Mädchen wenden, die sich

  • in der Partnerschaft und Familie
  • am Arbeitsplatz
  • im öffentlichen Leben
  • in ihrer sozialen Situation

benachteiligt fühlen und Unterstützung und Beratung möchten, Informationen und Auskünfte brauchen oder einfach eine Beschwerde loswerden wollen. Alle diese Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Frauenbeauftragte gibt z.B. Informationen zum Thema Trennung, Scheidung, geringfügiger Beschäftigung, Erziehungsurlaub oder bei Benachteiligung wegen des Geschlechts.


Weitere Hinweise


http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/

An wen muss ich mich wenden?
Die Frauenbeauftragte Ihrer
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung

Ihre Ansprechpartner

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