LILE-Konzept Rhein-Wied ist fertig gestellt

Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)

Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)

Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der sogenannten LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie), mit der sie sich um die Anerkennung als sogenannte LEADER-Region für die neue EU-Förderperiode 2014 – 2020 bewerben werden.

Die LILE wurde nach engagierten Diskussionen am 09.03.14 einstimmig von der vorläufigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Unkel verabschiedet. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der LAG, der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst.

Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dann dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt.

Die beteiligten Verbandsgemeinden und die LAG Rhein-Wied möchten die wichtigsten Inhalte der LILE nun der interessierten Öffentlichkeit und den vielen Mitwirkenden aus der Region vorstellen und laden herzlich ein zur

Abschlussveranstaltung am 18.03.15, um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied Hönninger Straße 18, 53547 Hausen.

Bei Fragen stehen Ihnen gern die unten genannten AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

 

Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE

Verbandsgemeinde Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E

Verbandsgemeinde Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E

Verbandsgemeinde Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E

Verbandsgemeinde Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E

Grontmij GmbH, Koblenz:   Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E

Ihr Ansprechpartber

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Ausschluss von Europawahl

Leistungsbeschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

Teaser

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

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