LILE-Konzept Rhein-Wied ist fertig gestellt

Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)

Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)

Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der sogenannten LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie), mit der sie sich um die Anerkennung als sogenannte LEADER-Region für die neue EU-Förderperiode 2014 – 2020 bewerben werden.

Die LILE wurde nach engagierten Diskussionen am 09.03.14 einstimmig von der vorläufigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Unkel verabschiedet. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der LAG, der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst.

Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dann dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt.

Die beteiligten Verbandsgemeinden und die LAG Rhein-Wied möchten die wichtigsten Inhalte der LILE nun der interessierten Öffentlichkeit und den vielen Mitwirkenden aus der Region vorstellen und laden herzlich ein zur

Abschlussveranstaltung am 18.03.15, um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied Hönninger Straße 18, 53547 Hausen.

Bei Fragen stehen Ihnen gern die unten genannten AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

 

Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE

Verbandsgemeinde Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E

Verbandsgemeinde Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E

Verbandsgemeinde Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E

Verbandsgemeinde Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E

Grontmij GmbH, Koblenz:   Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E

Ihr Ansprechpartber

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Ergebnis der Europawahl feststellen

Leistungsbeschreibung

Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand fest, wie viele Stimmen im Wahlbezirk auf die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. Der für die Briefwahl eingesetzte Wahlvorstand stellt fest, wie viele durch Briefwahl abgegebene Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen. Die Kreiswahl- und Stadtwahlausschüsse stellen danach fest, wie viele Stimmen in den Kreisen und kreisfreien Städten für die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. Sie haben das Recht der Nachprüfung der Feststellung der Wahlvorstände.

Nachfolgend stellen die Landeswahlausschüsse fest, wie viele Stimmen in den Ländern für die einzelnen Wahlvorschläge abgegeben worden sind. Der Landeswahlausschuss ist berechtigt, rechnerische Berichtigungen an den Feststellungen der Wahlvorstände sowie der Kreis-und Stadtwahlausschüsse vorzunehmen. Schließlich stellt der Bundeswahlausschuss fest, wie viele Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegeben worden sind, wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen und welche Bewerber gewählt sind. Der Bundeswahlausschuss ist berechtigt, rechnerische Berichtigungen an den Feststellungen der Landeswahlausschüsse vorzunehmen.

Teaser

Wie das Ergebnis einer Europawahl festgestellt wird, erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:

  • Sobald das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher dem Kreis- oder Stadtwahlleiter. Ist eine kreisangehörige Gemeinde in mehrere Wahlbezirke eingeteilt, so meldet der Wahlvorsteher das Wahlergebnis seines Wahlbezirks der Gemeindebehörde, die die Wahlergebnisse aller Wahlbezirke der Gemeinde zusammenfasst und dem Kreiswahlleiter meldet.
  • Der Kreiswahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis im Kreis.
  • Der Stadtwahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen das vorläufige Wahlergebnis in der kreisfreien Stadt.
  • Die Kreis- und Stadtwahlleiter teilen unter Einbeziehung der Ergebnisse der Briefwahl die vorläufigen Wahlergebnisse auf schnellstem Wege dem Landeswahlleiter mit.
  • Der Landeswahlleiter meldet dem Bundeswahlleiter die eingehenden Kreis- und Stadtwahlergebnisse sofort und laufend weiter.
  • Der Bundeswahlleiter ermittelt nach den Schnellmeldungen der Landeswahlleiter das vorläufige Wahlergebnis im Wahlgebiet.
  • Nach Berichterstattung durch den Bundeswahlleiter ermittelt der Bundeswahlausschuss das Gesamtergebnis der Wahl. Er stellt fest, wie viele Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge insgesamt abgegeben worden sind, wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen und welche Bewerber gewählt sind. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Gemeindebehörden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Gemeinde, Kreis, Stadt, Land).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
  • Anlage 30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

circa 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

  • notwendige Formulare sind im Bereich Unterlagen aufgeführt
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

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