LILE-Konzept Rhein-Wied ist fertig gestellt

Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)

Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)

Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der sogenannten LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie), mit der sie sich um die Anerkennung als sogenannte LEADER-Region für die neue EU-Förderperiode 2014 – 2020 bewerben werden.

Die LILE wurde nach engagierten Diskussionen am 09.03.14 einstimmig von der vorläufigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Unkel verabschiedet. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der LAG, der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst.

Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dann dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt.

Die beteiligten Verbandsgemeinden und die LAG Rhein-Wied möchten die wichtigsten Inhalte der LILE nun der interessierten Öffentlichkeit und den vielen Mitwirkenden aus der Region vorstellen und laden herzlich ein zur

Abschlussveranstaltung am 18.03.15, um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied Hönninger Straße 18, 53547 Hausen.

Bei Fragen stehen Ihnen gern die unten genannten AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.

 

Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE

Verbandsgemeinde Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E

Verbandsgemeinde Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E

Verbandsgemeinde Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E

Verbandsgemeinde Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E

Grontmij GmbH, Koblenz:   Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E

Ihr Ansprechpartber

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies erfolgt entweder von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag auf Eintragung stellen.

Wenn Sie auf Antrag bei einer vorhergehenden Europawahl ins Wählerverzeichnis eingetragen worden und zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag zu stellen.

In den übrigen Fällen müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

Teaser

Als in Deutschland lebende UnionsbürgerIn können Sie an der Europawahl teilnehmen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Verfahrensablauf

Sofern Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nach Anlage 2A zur Europawahlordnung (EuWO) bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen. 

Die Gemeindebehörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindebehörde.

Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

  • am Wahltag wahlberechtigt sind,
  • auf Ihren Antrag hin bei einer vorhergehenden Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind,
  • zwischenzeitlich nicht ins Ausland verzogen sind.   

Sie werden auf Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie

  • am Wahltag wahlberechtigt sind und
  • form- und fristgemäß einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sofern Sie nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, müssen Sie einen Antrag nach Anlage 2A zur Europawahlordnung stellen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl stellen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag schriftlich stellen und persönlich und handschriftlich unterschreiben.  

Ihre Ansprechpartner

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