LILE-Konzept Rhein-Wied ist fertig gestellt
Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)
LILE-Konzept Rhein-Wied ist fertig gestellt
Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)
Vorstellung des LILE-Konzepts RheinWied am 18.03.15, 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied (Abschlussveranstaltung)
Seit Anfang November 2014 arbeiten die Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein, Unkel und Waldbreitbach als Region Rhein-Wied intensiv an der Erstellung der sogenannten LILE (Lokale integrierte ländliche Entwicklungsstrategie), mit der sie sich um die Anerkennung als sogenannte LEADER-Region für die neue EU-Förderperiode 2014 – 2020 bewerben werden.
Die LILE wurde nach engagierten Diskussionen am 09.03.14 einstimmig von der vorläufigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Unkel verabschiedet. Das Konzept wird getragen von Beiträgen der LAG, der Kommunen, aus Expertenrunden und den vielen Projektideen aus der Bürgerschaft, von Vereinen und Institutionen. Das beauftragte Beratungsbüro Grontmij aus Koblenz hat alles zur Entwicklungsstrategie der Region zusammengefasst.
Spätestens am 31.03.15 wird die LILE dann dem rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) als Wettbewerbsbeitrag der Region Rhein-Wied für die kommende LEADER-Förderperiode vorgelegt.
Die beteiligten Verbandsgemeinden und die LAG Rhein-Wied möchten die wichtigsten Inhalte der LILE nun der interessierten Öffentlichkeit und den vielen Mitwirkenden aus der Region vorstellen und laden herzlich ein zur
Abschlussveranstaltung am 18.03.15, um 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hausen-Wied Hönninger Straße 18, 53547 Hausen.
Bei Fragen stehen Ihnen gern die unten genannten AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.
Ansprechpartner zum LEADER-Entwicklungskonzept LILE
Verbandsgemeinde Bad Hönningen: Rudolf Schmitz T 02635-7222, E
Verbandsgemeinde Linz am Rhein: Stefan Heck: T 02644 / 5601-14, E
Verbandsgemeinde Unkel: Jörg Harperath: T 02224/ 1806-27, E
Verbandsgemeinde Waldbreitbach: Rolf Schmidt-Markoski T 02638/8009-22, E
Grontmij GmbH,
Koblenz: Marion Gutberlet: T 0261-30439-18 E ,
Beatrix Ollig: T 0261-30439-41 E
Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl unrichtige Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl ist eine Korrektur durch einen form- und fristgemäßen Einspruch bei der Gemeindebehörde möglich. Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung des Bescheids Beschwerde eingelegt werden.
Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, kann die Gemeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen beheben.
Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen.
Wer das Wählerverzeichnis zur Europawahl für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis Einspruch einlegen und den Fehler korrigieren lassen.
Das Wählerverzeichnis für die Europawahl können Sie folgendermaßen berichtigen lassen:
Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.
Sofern das Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig ist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
Sie benötigen beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen oder bei fehlendem Eintrag einen Nachweis der Wahlberechtigung.
Es fallen keine Gebühren an.
Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl) einzulegen.
etwa 1 Woche
Keine, sondern Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.