Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung. Sie leistet diesbezüglich einen wichtigen Beitrag und trägt zur Verbesserung langfristiger individueller Lebenschancen und gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse bei.
KreisVolkshochschule Unkel
Außenstelle der KreisVolkshochschule Neuwied
Die Volkshochschule Unkel bietet jedes Jahr zwei Semester mit zahlreichen Kursen an.
Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz http://www.weiterbildungsportal.rlp.de/ bietet
einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz
Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemein und
beruflichen Weiterbildung.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Übermittlungssperre
Leistungsbeschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie das Recht der Übermittlung Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.1 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.2 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.3 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören (§ 42 Abs. 3 BMG i.V.m. § 42 Abs.2 BMG)
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr ((§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs.1 Soldatengesetz)
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz