Kreisvolkshochschule
Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung.

Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung. Sie leistet diesbezüglich einen wichtigen Beitrag und trägt zur Verbesserung langfristiger individueller Lebenschancen und gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse bei.

KreisVolkshochschule Neuwied

KreisVolkshochschule Unkel
Außenstelle der KreisVolkshochschule Neuwied

Die Volkshochschule Unkel bietet jedes Jahr zwei Semester mit zahlreichen Kursen an.

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz http://www.weiterbildungsportal.rlp.de/ bietet einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemein und beruflichen Weiterbildung.

Ziel dabei ist es, Transparenz im Hinblick auf Fort- und Weiterbildungsangebote in Rheinland-Pfalz herzustellen und die Recherche nach Weiterbildungskursen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Beratungsstellen sowie Unternehmen, Arbeitgeber u.a. in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen.



Ihre Ansprechpartnerin

/ Taxi- / Mietwagenschein

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Zur Beförderung von Fahrgästen in Taxen und Mietwagen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre.


Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung: Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Führerschein
  • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
  • 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Privilegiertenstaates



    (siehe ausländischer Führerschein) nachgewiesen werden

  • Gesundheitlicher Eignungsnachweis; bei Ersterteilung oder Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis, bei Verlängerungen bis zum 60. Lebensjahr: allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis
  • Führungszeugnis


    (siehe auch Führungszeugnis)

Bei Abholung hat der Antragsteller vorzulegen bzw. müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Bei Ausländern: gültige Aufenthaltsgenehmigung
  • Führerschein


Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer notwendig. Einen entsprechenden Termin können Sie während des Antragsverfahrens erhalten.


Für die Terminvergabe und für weitere Informationen fragen Sie bitte Ihre örtliche Führerscheinstelle.


Zur Verlängerung des Taxischeins entfällt die Ortskenntnisprüfung.


siehe auch
Führerschein

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel
Kreisverwaltung Neuwied
An wen muss ich mich wenden?
  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung
    mit Führerscheinstelle

Rechtsgrundlage

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