Kreisvolkshochschule
Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung.

Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung. Sie leistet diesbezüglich einen wichtigen Beitrag und trägt zur Verbesserung langfristiger individueller Lebenschancen und gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse bei.

KreisVolkshochschule Neuwied

KreisVolkshochschule Unkel
Außenstelle der KreisVolkshochschule Neuwied

Die Volkshochschule Unkel bietet jedes Jahr zwei Semester mit zahlreichen Kursen an.

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz http://www.weiterbildungsportal.rlp.de/ bietet einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemein und beruflichen Weiterbildung.

Ziel dabei ist es, Transparenz im Hinblick auf Fort- und Weiterbildungsangebote in Rheinland-Pfalz herzustellen und die Recherche nach Weiterbildungskursen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Beratungsstellen sowie Unternehmen, Arbeitgeber u.a. in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen.



Ihre Ansprechpartnerin

/ Einmalige Leistungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Neben den laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II - Hartz IV), der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) werden einmalige Leistungen gesondert erbracht für:

  • 1. Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte
  • 2. Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, sowie
  • 3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlic hen Bestimmungen


?Einmalig? bedeutet nicht, dass diese Leistungen jedem nur einmal gewährt werden, sondern dass sie von Fall zu Fall immer dann in Anspruch genommen werden können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.


Wichtig ist, dass die einmaligen Leistungen vor dem Kauf beantragt werden. Wer erst einkauft und dann mit der Rechnung zum Leistungsträger kommt, kann dafür keine Leistungen mehr erhalten.


Einmalige Leistungen werden unter bestimmten Umständen auch für Wohnungsbeschaffungs-, Renovierungs- und Umzugskosten gewährt.


Einmalige Leistungen sind auch zu gewähren, wenn der Hilfesuchende zwar keine laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt benötigt bzw. erhält, der Bedarf für die einmalige Leistung jedoch nicht aus eigener Kraft bestritten werden kann.


Daher empfiehlt es sich für Personen, deren Einkommen nur geringfügig über dem laufenden Bedarf liegt, sich von der zuständigen Stelle über ihre möglichen Ansprüche unterrichten zu lassen.


Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt-,Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung und bei den Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).


siehe auch


Sozialhilfe

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung
  • Arbeitsgemeinschaft nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch

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