Kreisvolkshochschule
Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung.

Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung. Sie leistet diesbezüglich einen wichtigen Beitrag und trägt zur Verbesserung langfristiger individueller Lebenschancen und gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse bei.

KreisVolkshochschule Neuwied

KreisVolkshochschule Unkel
Außenstelle der KreisVolkshochschule Neuwied

Die Volkshochschule Unkel bietet jedes Jahr zwei Semester mit zahlreichen Kursen an.

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz http://www.weiterbildungsportal.rlp.de/ bietet einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemein und beruflichen Weiterbildung.

Ziel dabei ist es, Transparenz im Hinblick auf Fort- und Weiterbildungsangebote in Rheinland-Pfalz herzustellen und die Recherche nach Weiterbildungskursen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Beratungsstellen sowie Unternehmen, Arbeitgeber u.a. in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen.



Ihre Ansprechpartnerin

/ Bauen und Wohnen / Wohnen und Umzug / Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen

Leistungsbeschreibung

Wird die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 und 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) eingehalten, ist der wohnungssuchenden Person der beantragte Wohnberechtigungsschein zu erteilen.

Voraussetzung für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 und 3 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG).

Teaser

Ihnen als wohnungssuchende Person wird ein Wohnungsberechtigungsschein erteilt, wenn Sie die Einkommensgrenze einhalten.

Verfahrensablauf

Ein Ablaufschema zur Ermittlung des Gesamteinkommens gemäß §§ 14-16 LWoFG finden Sie in der Anlage 4 des

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.

Voraussetzungen

Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Angaben benötigt werden um die Einkommensermittlung nach den §§ 14 bis 16 LWoFG durchführen zu können, finden Sie in den Anlagen 1 - 3 des

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Wohnberechtigungsschein muss vor Bezug einer geförderten Wohnung der Vermieterin oder dem Vermieter vorgelegt werden.

Rechtsgrundlage

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