Kreisvolkshochschule
Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung.

Weiterbildung eröffnet weitere Chancen der persönlichen Entfaltung und der beruflichen Entwicklung. Sie leistet diesbezüglich einen wichtigen Beitrag und trägt zur Verbesserung langfristiger individueller Lebenschancen und gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse bei.

KreisVolkshochschule Neuwied

KreisVolkshochschule Unkel
Außenstelle der KreisVolkshochschule Neuwied

Die Volkshochschule Unkel bietet jedes Jahr zwei Semester mit zahlreichen Kursen an.

Das Weiterbildungsportal Rheinland-Pfalz http://www.weiterbildungsportal.rlp.de/ bietet einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemein und beruflichen Weiterbildung.

Ziel dabei ist es, Transparenz im Hinblick auf Fort- und Weiterbildungsangebote in Rheinland-Pfalz herzustellen und die Recherche nach Weiterbildungskursen für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Beratungsstellen sowie Unternehmen, Arbeitgeber u.a. in Rheinland-Pfalz zu ermöglichen.



Ihre Ansprechpartnerin

/ Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

In vielen Fällen kann es notwendig werden, die Straße z.B. zur Aufstellung eines Gerüstes oder eines Bauschuttcontainers zu nutzen. Hier stellt sich immer wieder die Frage der Erfordernis einer entsprechenden Erlaubnis. Zur Beantwortung dieser Frage ist hinsichtlich der Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen zu unterscheiden in

  • Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs
  • Sondernutzung

Im Rahmen des Gemeingebrauchs ist jedermann die Nutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Rahmen der Widmung und der Straßenverkehrsvorschriften innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen gestattet, soweit er den Gemeingebrauch anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt.

Wird eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus z.B. als Verkaufsfläche vor einem Ladengeschäft oder zur Aufstellung von Gerüsten oder Bauschuttcontainern genutzt, liegt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung nach § 41 Landestraßengesetz vor.

Ein weiteres Beispiel hinsichtlich der Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist das Abstellen eines Lastkraftwagens mit Reklametafel zum Zwecke der Eigenwerbung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 19.07.1990 ( 5 Ss OWI 233/90 OWI ) in Anwendung der entsprechenden Vorschriften des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes entschieden, dass das Abstellen eines Lastkraftwagens, auf dessen offener Ladefläche eine Reklametafel zur Eigenwerbung befestigt ist, auf einer öffentlichen Straße sich nicht mehr im Rahmen des jedermann zustehenden Gemeingebrauchs hält, sondern eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellt.

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

 

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Landesstraßengesetz

Anträge / Formulare

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