Altenheime
Informationen über die Seniorenheime Christinenstift und St. Pantaleon


Unkel

Altenheim Christinenstift
82 vollstationäre Pflegeplätze und 4 Kurzzeitpflegeplätze
Träger: Franziskanerinnen vom hl. Josef Seniorenhilfe GmbH, Bad Honnef-Aegidienberg
Kirchstraße 12, 53572 Unkel
Telefon: 02224 778-0
Telefax: 02224 778 226
E-Mail:
Internet: www.altenheim-christinenstift-unkel.de


St. Pantaleon Seniorenzentrum (derzeit im Umbau)
97 Altenpflege- und 4 Kurzzeitpflegeplätze
Träger: Marienhaus Seniorenhilfe GmbH, Vallendar
Scheurener Straße 31, 53572 Unkel
Telefon: 02224 925-0
Telefax: 02224 925 444

E-Mail:
Internet: www.sanktpantaleon-unkel.de


Ihr Ansprechpartner

/ Anliegerbeiträge

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

auch Anliegergebühren oder Erschließungsbeiträge genannt



Grundsätzlich geregelt in §127ff. des BauGB.


Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben.


Hierzu gehören:

  • Abwasserbeiträge für die Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwasserkanäle und Kläranlage)
  • Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
  • Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.

    Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Erhebung

    • Einmalige Ausbaubeiträge
    • Wiederkehrende Beiträge

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

§ 127 Baugesetzbuch

Kommunalabgabengesetz

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