

Unkel
Altenheim Christinenstift
82 vollstationäre Pflegeplätze und 4 Kurzzeitpflegeplätze
Träger: Franziskanerinnen vom hl. Josef Seniorenhilfe GmbH, Bad Honnef-Aegidienberg
Kirchstraße 12, 53572 Unkel
Telefon: 02224 778-0
Telefax: 02224 778 226
E-Mail:
Internet: www.altenheim-christinenstift-unkel.de
St. Pantaleon Seniorenzentrum (derzeit im Umbau)
97 Altenpflege- und 4 Kurzzeitpflegeplätze
Träger: Marienhaus Seniorenhilfe GmbH, Vallendar
Scheurener Straße 31, 53572 Unkel
Telefon: 02224 925-0
Telefax: 02224 925 444
E-Mail:
Internet: www.sanktpantaleon-unkel.de
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Antrag auf Absetzung der Schmutzwassermenge
Leistungsbeschreibung
Informationen zum Gartenwasserzähler:
Grundsätzlich werden jedem Kunden 10 % des Schmutzwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung bei der jährlichen Abwasserabrechnung in Abzug gestellt.
Gartenwasserzähler sind für die Entnahme von Trinkwasser vorgesehen, welches nach der Verwendung nicht dem Abwassernetz als Schmutzwasser zugeführt wird, sondern auf dem Grundstück versickert.
Im Normalfall gilt dies für die sommerliche Bewässerung im Garten.
Der über den Gartenwasserzähler ermittelte Verbrauch kann gem. § 20 Abs. 5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Unkel bei der Schmutzwassergebührenermittlung abgesetzt werden.
Hinweise zum Einbau und zur Benutzung des Gartenwasserzählers:
- Der Gartenwasserzähler wird nicht durch das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel eingebaut.
Der Eigentümer ist somit selbst für die Montage verantwortlich. Ob er einen Fachbetrieb beauftragt, bleibt ihm überlassen. - Die Einbaustelle des Gartenwasserzählers muss frostsicher im Gebäude gewählt werden.
- Aufgeschraubte Gartenwasserzähler auf der Außenstelle sind nicht zulässig.
- Nur geeichte Wasserzähler dürfen eingebaut werden und müssen nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ausgetauscht werden.
- Nach erfolgreichem Einbau ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel davon in Kenntnis zu setzen (telefonisch, persönlich oder per E-Mail), sodass eine Abnahme durch das Abwasserwerk erfolgen kann.
- Nach erfolgreicher Abnahme des Gartenwasserzählers ist die Mitteilung über die nicht eingeleitete Schmutzwassermenge jeweils bis zum 31.01. des Folgejahres eigenständig mittels Formular an das Abwasserwerk zu übermitteln.
- Auf eine Verwaltungsgebühr wird verzichtet.