Schule
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel und der Umgebung

Schulen

Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel 

Grundschulen

St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel 
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de

Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de

Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de

 

Realschulen plus 

Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29 
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de

Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
 

Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:  
Website: www.rks-linz.de  

 

Gesamtschule

Erzb. Gesamtschule St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail: 
Website: www.sankt-josef-honnef.de


Förderschule

Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail: 
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org


Gymnasien

Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de

 

Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:   
Website: www.hagerhof.de

 

Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de

 

Berufsbildende-/Berufsfachschulen

Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de

Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de

Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de

Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de

Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de

Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17, 56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail: 
Website: http://bbs-heinrich-haus.de


Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224 969168
E-Mail: 
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/

/ Gefährliche Hunde

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Als gefährliche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz folgende Rassen, die in § 1 Abs. 2 des Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22.Dezember 2004 abschließend aufgeführt sind.

Hunde der Rassen

  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • sowie Hunde, die von einer dieser Rassen abstammen

sind gemäß § 1 Abs. 2 des o.g. Gesetzes gefährliche Hunde im Sinne des Abs. 1.

Darüber hinaus gelten als gefährliche Hunde:

  • Hunde die sich als bissig erwiesen haben,
  • Hunde, die durch Ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
  • Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben, und
  • Hunde, die eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.

Erlaubnis

Für die Haltung der unter dem Begriff "Gefährliche Hunde" aufgelisteten Hunderassen ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese gefährlichen Hunde muss ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des gefährlichen Hundes bei der zuständigen Behörde gestellt werden.

Voraussetzungen für die Haltung

Es muss ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes bestehen,

  • die antragstellende Person muss die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • Es dürfen keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt
  • eine Haftpflichtversicherung nach § 4 Abs. 2 muss nachgewiesen werden.

Maulkorb- und Anleinpflicht

Gefährliche Hunde sind gemäß des o.g. Gesetzes außerhalb des befriedeten Besitztums sowie bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern und Fluren sowie in sonstigen, von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen anzuleinen, haben einen das Beißen verhindernden Maulkorb zu tragen und dürfen nur von Personen geführt werden die das 18. Lebensjahr vollendet haben.. Die örtliche Ordnungsbehörde kann Ausnahmen vom Maulkorbzwang zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.

Sachkundenachweis

Nähere Informationen zum erforderlichen Sachkundenachweis können unter der Internetadresse www.landestieraerztekammer-rheinland-pfalz.de nachgelesen werden.

Ordnungswidrigkeiten

Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Bestimmungen des Landesgesetz über gefährliche Hunde, kann ein Bußgeld bis 10.000.- Euro verhängt werden (§ 10 LHundG).

Hundesteuer

Zur Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an das jeweilige Steueramt der für Sie zuständigen kommunalen Verwaltung.

Rechtsgrundlagen

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Landesgesetz über gefährliche Hunde sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift.

Informationen

Auskünfte erteilt jedes Ordnungsamt in Rheinland-Pfalz sowie die Kreisverwaltungen und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Landesordnungsbehörde.

Weitergehende Informationen zur Anmeldung von Hunden finden Sie hier

An wen muss ich mich wenden?
  • kreisfreien Stadt
  • großen kreisangehörigen Stadt
  • Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde

In welcher der gefährliche Hund vorwiegend gehalten wird, zuständig.

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