Schule
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel und der Umgebung

Schulen

Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel 

Grundschulen

St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel 
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de

Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de

Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de

 

Realschulen plus 

Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29 
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de

Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
 

Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:  
Website: www.rks-linz.de  

 

Gesamtschule

Erzb. Gesamtschule St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail: 
Website: www.sankt-josef-honnef.de


Förderschule

Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail: 
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org


Gymnasien

Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de

 

Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:   
Website: www.hagerhof.de

 

Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de

 

Berufsbildende-/Berufsfachschulen

Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de

Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de

Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de

Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de

Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de

Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17, 56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail: 
Website: http://bbs-heinrich-haus.de


Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224 969168
E-Mail: 
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/

/ Erbbaurecht

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Beschreibung


Das Erbbaurecht beinhaltet gem. § 1 ErbbauV das Recht, auf einem fremden Grundstück ein eigenes Bauwerk zu errichten. Damit wird der Grundsatz durchbrochen, dass das Eigentum an einem Gebäude und an einem Grundstück stets zusammengehören. Die Vorschriften der Erbbaurechtsverordnung (ErbbauV) bilden damit eine Ausnahme zu den §§ 93 und 94 BGB und § 946 BGB, bei denen das Eigentum am Grundstück auch das Eigentum am Gebäude umfasst.
Beispiel:


A erhält ein Erbbaurecht für 99 Jahre am Grundstück des B. Er kann darauf das lang ersehnte Einfamilienhaus errichten, und spart den hohen Grundstückspreis. Zum Ausgleich zahlt er an B regelmäßig den Erbbauzins und die öffentlichen Lasten und Abgaben. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit, also nach 99 Jahren erhalten B oder seine Erben das Grundstück mit dem Bauwerk zurück. B oder seine Erben müssen A oder dessen Erben aber für den Erhalt des Gebäudes entschädigen.


Der wesentliche Inhalt des Erbbaurechtes ist die Bebauung des Grundstücks. Die Art der Bebauung muss bei Bestellung des Erbbaurechts noch nicht detailliert feststehen. Es reicht aus, wenn der Erbbauberechtigte jedes baurechtlich zulässige Bauwerk errichten darf (BGH, 22.04.1994 - V ZR 183/93).


Das Erbbaurecht umfasst stets das gesamte Gebäude. Die Beschränkung des Erbbaurechtes auf Teile des Gebäudes ist gem. § 1 Abs. 3 ErbbauV unzulässig. Demgegenüber kann sich das Erbbaurecht aber nur auf einen Teil des Grundstücks beziehen. Das Entstehen eines Teilerbbaurechtes setzt dann die Eintragung im Grundbuch voraus, vgl BayObLG Beschl. vom 10.03.2004, 2Z BR 268/03.


Möglich ist auch die Bestellung eines Gesamterbbaurechts, d. h. eines Erbbaurechtes an mehreren Grundstücken.


Ein Erbbaurecht kann nach § 30 WEG auch als Wohnungserbbaurecht erteilt werden, dann wird für das Grundstück die Errichtung von Eigentumswohnungen ermöglicht. Das Wohnungserbbaurecht entspricht dann dem Wohnungseigentum. Das Erbbaurecht wird für 99 Jahre bestellt.


Für den Wohnungserbbauberechtigten gelten dieselben Regeln wie für andere Wohnungseigentümer. Ohne die Zustimmung der anderen Mitberechtigten sind beeinträchtigenden bauliche Umgestaltungen nicht zulässig, vgl. auch OLG Düsseldorf - 30.07.2005, ZfIR 2004, 816


Für das Erbbaurecht ist in der Regel ein jährlicher Erbbauzins in Höhe von ca. 5% des Grundstückwertes zu zahlen.


Die längste Vertragslaufzeit beträgt 99 Jahre. Es kann jedoch eine Option auf Verlängerung vereinbart werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Erbbauverordnung (ErbbauV)

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