

Schulen
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel
Grundschulen
St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de
Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de
Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de
Realschulen plus
Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de
Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:
Website: www.rks-linz.de
Gesamtschule
Erzb. Gesamtschule
St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10,
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail:
Website: www.sankt-josef-honnef.de
Förderschule
Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor
Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail:
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org
Gymnasien
Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de
Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:
Website: www.hagerhof.de
Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de
Berufsbildende-/Berufsfachschulen
Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de
Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de
Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de
Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de
Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de
Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus
Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17,
56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail:
Website: http://bbs-heinrich-haus.de
Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a,
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224
969168
E-Mail:
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/
⇑ / Checkliste Lebenslage Unternehmensgründung
Leistungsbeschreibung
Vor der Gründung eines eigenen Betriebes, gilt es eine Vielzahl von Anmeldungen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten:
Starthilfen
Die Gründung eines neuen Unternehmens will möglichst gut vorbereitet sein. Dazu bieten wir Ihnen einige Links an, die Ihnen hilfreiche Informationen liefern.
Sehr nützlich erweist sich der regelmäßige Besuch im Gründerzentrum der Deutschen Ausgleichsbank
Für Rheinland-Pfalz ist ein Besuch auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank hilfreich. Hier finden Sie eine Menge Informationen und Adressen.
Bevor die Anstrengungen laufen, ein neues Unternehmen aufzubauen, besteht auch die Möglichkeit ein vorhandenes Unternehmen zu übernehmen. Vielen Unternehmern fehlt ein Nachfolger. Dazu wurde das Projekt Change-Chance initiiert. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsinitiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Deutschen Ausgleichsbank zur Unterstützung des Generationswechsels in kleinen und mittleren Unternehmen. Speziell für Handwerksbetriebe wird ein Beratungs- und Informationssystem angeboten.
Wenn Sie sich als gewerbetreibende oder freiberuflich tätige Person in Rheinland-Pfalz niederlassen wollen oder über nationale Landesgrenzen hinweg in Rheinland-Pfalz vorübergehend gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) zu wenden.
Gewerbeanmeldung
Jeder Gewerbebetrieb muss beim Ordnungsamt in der Gewerbeabteilung (Gewerbeamt) angemeldet werden. Bei der Anmeldung muss ein Personalausweis vorgelegt werden.
Hierzu finden Sie im Bürgerservice folgende Informationen.
Anmeldung bei Behörden und Institutionen
Arbeitsamt
Wenn Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen und Ihren Betrieb anmelden, teilt Ihnen das Arbeitsamt eine Betriebsnummer mit. Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da diese an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist.
Gleichzeitig erhalten Sie ein ?Schlüsselverzeichnis? über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die Sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen.
Fragen Sie beim Arbeitsamt auf jeden Fall vor Gründung Ihres Unternehmens nach Fördermöglichkeiten (wie z.B. Überbrückungsgeld) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
Berufsgenossenschaften
Grundsätzlich besteht die Pflichtversicherung in einer Berufsgenossenschaft; in Ausnahmefällen können Sie sich davon befreien lassen.
Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer, bei der Handwerkskammer oder dem Landesverband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung.
Landesverbände der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung
Ihre zuständige Handwerkskammer
Finanzamt
Ihr zuständiges Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu.
Auf einem Fragebogen, dem sog. ?Betriebseröffnungsbogen?, müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommens- und Gewerbesteuer abhängt.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, konkrete Fragen mit Ihrem Steuerberater zu besprechen und zu klären.
Handelsregister
Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Unternehmen in das Handels-bzw. Partnerschaftsregister beim örtlichen Amtsgericht eingetragen werden. Dies gilt für die Gründung einer GmbH, GmbH & Co KG, AG, Genossenschaft und Partnerschaftsgesellschaft. Die Eintragung muss über einen Notar erfolgen.
Handwerkskammer / Industrie- und Handelskammer
Für Gewerbetreibende besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
Ihre zuständige Handwerkskammer
Krankenkasse
Ihre versicherungspflichtigen Mitarbeiter/innen müssen Sie bei den Ortskrankenkassen, einer Ersatzkasse oder einer Innungskasse anmelden.
Die Krankenkasse übernimmt die bestehende Betriebsnummer des Arbeitsamtes.
Besondere Genehmigungspflichten
Trotz Gewerbefreiheit besteht für verschiedene Gewerbezweige eine besondere Genehmigungspflicht. Folgende Anforderungen müssen Sie beachten:
Gewerbetreibende
Einzel- und Großhandel mit Lebensmitteln und Lebensmittelproduzierende Betriebe
Im Umgang mit Lebensmitteln sind vielfach hygienerechtliche Bestimmungen zu beachten. Die Einschaltung des zuständigen Gesundheitsamtes bzw. Veterinäramtes ist notwendig.
Die Überprüfung der Betriebe erfolgt durch die Lebensmittelkontrolleure des Veterinäramtes.
Nähere Informationen zum Thema Lebensmittelüberwachung aus dem rlp-Bürgerservice.
Gaststätten und Hotels
Erforderlich ist die sog. Gaststättenkonzession, die Sie nach einer eintägigen Unterweisung bei der zuständigen IHK erhalten.
Die Überprüfung der Betriebe erfolgt durch die Lebensmittelkontrolleure des Veterinäramtes.
Nähere Informationen zum Thema Lebensmittelüberwachung aus dem rlp-Bürgerservice
Großhandel
Für verschiedene Handelsbereiche sind besondere Sachkundennachweise notwendig (Arzneimittel, Milch, Waffen, etc.). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.
Nähere Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung aus dem rlp-Bürgerservice
Handwerk
Eintragungen in die Handwerksrolle werden bei der zuständigen Handwerkskammer vorgenommen.
Der selbstständige Betrieb eines Handwerks, welcher in die Handwerksrolle eingetragen wird, ist in der Regel nur Handwerksmeistern gestattet.
Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Handwerkskammer, ob Ihr neues Unternehmen in die Handwerksrolle einzutragen ist. Handwerksrollenpflichtig sind alle wesentlichen, den Kernbereich eines Handwerks betreffenden Tätigkeiten.
Der Eintrag in die Handwerksrolle setzt grundsätzlich voraus, dass Sie als Inhaber/in eines Betriebes die Meisterprüfung abgelegt haben. Bei Sonderfällen kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Ihre zuständige Handwerkskammer
Industrie
Die Errichtung von Anlagen mit besonderen Umwelteinflüssen ist gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig. Auskünfte dazu erteilt das Ordnungsamt.
Nähere Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung aus dem rlp-Bürgerservice
Reisegewerbe
Wie der Name schon sagt, ein Gewerbe ohne festen Standort, d.h. keine feste Betriebsstätte. Die Reisegewerbekarte stellt das zuständige Ordnungsamt aus.
Nähere Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung aus dem rlp-Bürgerservice.
Verkehrsgewerbe
Die geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen, Mietwagen und Taxen, sowie der gewerbsmäßige Güterverkehr sind genehmigungspflichtig. Die Konzessionen für den Güterverkehr und die Personenbeförderung erteilt das Straßenverkehrsamt.
Weitere Gewerbezweige
Für folgende Gewerbezweige gelten ebenfalls besondere Vorschriften (z.B. die Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit durch das Gewerbeamt):
- Spielautomatenaufsteller
- Bewachungs- und Versteigerungsgewerbe
- Fahrschulen
- Gaststätten und Hotels
- Güterkraftverkehr/Speditionen
- Handelsvertreter
- Hebammen
- Heilpraktiker
- Immobilienmakler
- Pfandvermittler und ?verleiher
- private Kindergärten
- Spielhallen
Oftmals müssen Sie dafür bei der Gemeinde/Stadt ein Führungszeugnis beantragen. Beachten Sie bitte, dass die kostenpflichtige Beantragung rechtzeitig vor der Existenzgründung erfolgt.
Nähere Informationen zum Thema Führungszeugnis aus dem rlp-Bürgerservice
Bei der Gründung eines Gewerbebetriebes ist im Vorfeld zu klären, ob Sie für Ihre Räumlichkeiten eine Nutzungsänderung beantragen müssen. Generell sollten Sie auch alle baurechtlichen Fragen im Vorfeld über eine Bauvoranfrage klären.
Nähere Informationen zum Thema Bauvoranfrage aus dem rlp-Bürgerservice.
Freiberufler
Bei den ?geregelten? Freien Berufen (z.B. Rechtsanwälte/innen, Ärzte/innen oder Steuerberater/innen) ist die Niederlassung mit einer Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Kammer verbunden.
Die "ungeregelten" Freien Berufe (z.B. Künstler/innen, Schriftsteller/innen, Wissenschaftler/innen) bedürfen keiner besonderen Genehmigung.