

Schulen
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel
Grundschulen
St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de
Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de
Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de
Realschulen plus
Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de
Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:
Website: www.rks-linz.de
Gesamtschule
Erzb. Gesamtschule
St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10,
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail:
Website: www.sankt-josef-honnef.de
Förderschule
Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor
Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail:
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org
Gymnasien
Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de
Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:
Website: www.hagerhof.de
Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de
Berufsbildende-/Berufsfachschulen
Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de
Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de
Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de
Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de
Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de
Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus
Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17,
56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail:
Website: http://bbs-heinrich-haus.de
Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a,
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224
969168
E-Mail:
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/
⇑ / Lärm (Allgemein)
Leistungsbeschreibung
Lärm erreicht die meisten Menschen überall und zu jeder Zeit. Kaum ein Ort an dem das körperliche,
seelische und soziale Wohlbefinden von Menschen nicht durch Lärm beeinträchtigt wird. Es kann sich hierbei um Lärm handeln, der durch den Verkehr, durch gewerbliche Tätigkeiten, Freizeit- oder Sportanlagen, aber auch durch das Verhalten einzelner Mitmenschen verursacht wird.
Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Geräuschbelastungen im täglichen Umfeld. So entstehen nicht selten Lärmkonflikte im Rahmen der individuellen Freizeitgestaltung. Während z.B. Gäste einer Gaststätte das Leben bei einem guten Glas Wein und zu vorgerückter Stunde mit weinseligen Liedern und geöffneten Fenstern genießen, können die Nachbarn im direkten Umfeld dieser Gaststätte aufgrund des vorherrschenden Geräuschpegels ihre Freizeit nicht selbstbestimmt gestalten.
Auf der Grundlage des Gaststättengesetzes haben die zuständigen Behörden die Möglichkeit, bei Bedarf regulierend einzugreifen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Gaststättengesetz können gegenüber dem Betreiber einer Gaststätte Auflagen zur Abwendung schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes erteilt werden. Zu den schädlichen Umwelteinwirkungen zählt auch der Lärm, der von der Gaststätte ausgeht. Zu den allgemein bekannten Geräuschimmissionen einer Gasstätte gehören neben den Musikanlagen auch die Unterhaltung und das Gelächter der Gäste, das Schlagen von Autotüren und die durch das An- und Abfahren von Fahrzeugen entstehende Geräuschkulisse
Nicht zu unterschätzen ist auch der Nachbarschaftslärm. Insbesondere die Pflege der Gärten verbunden mit Geräten wie z.B. Rasenmäher, Grastrimmer, Laubsauger, Heckenschere führt häufig zu lärmbedingten Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Hier soll die das dritte Landesgesetz zur Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes vom 09.03.2011 und der durch diese Vorschrift neu gefaßte § 8 des Landesimmissionsschutzgesetzes für weniger Lärm sorgen. In Wohngebieten dürfen viele Geräte künftig nur noch zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht mehr betrieben werden. Nach 20.00 Uhr ist u.a. die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren, Motorhacken, Vertikutiergeräten oder Schredder verboten.
Auch Bauherren und Heimwerker müssen nach 20.00 Uhr auf die Verwendung von z.B. Hochdruckreiniger, Fugenschneider, Baustellenkreissäge, Bohrmaschinen und Betonmischer verzichten. Die neue Regelung gilt allerdings nur für den Gerätebetrieb im Freien. Unverändert dürfen Geräte bis 22.00 Uhr in der Wohnung verwendet werden.
Weitaus stärker wird die Handhabung von Laubbläsern, Laubsammlern, Grastrimmern und Freischneidern eingeschränkt. Diese Geräte dürfen nur an Werktagen zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr sowie zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr betrieben werden. Eine Ausnahme bilden Neugeräte, die mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.
Neugeräte müssen künftig ein Hinweisschild erhalten, zu welchen Uhrzeiten sie im Wohngebiet im Freien verwendet werden dürfen. Altgeräte müssen dahingehend nicht nachgerüstet werden. Weiterhin muss die maximale Geräuschentwicklung der Geräte vom Hersteller angegeben werden.
Den Lärmverursachern ist in vielen Fällen nicht bewusst, dass sie ihre Mitmenschen über die Toleranzgrenze hinaus belästigen. Ein klärendes Gespräch zwischen den Beteiligten kann u.U. den Weg zum Ordnungsamt ersparen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein nachbarschaftliches Gespräch meist zu einer schnelleren Lösung des Problems führt, als eine Inanspruchnahme staatlicher Stellen.
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Rechtsgrundlage
Gaststättengesetz
Bundesimmissionsschutzgesetz
Landesimmissionsschutzgesetz