

Schulen
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel
Grundschulen
St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de
Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de
Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de
Realschulen plus
Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de
Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:
Website: www.rks-linz.de
Gesamtschule
Erzb. Gesamtschule
St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10,
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail:
Website: www.sankt-josef-honnef.de
Förderschule
Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor
Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail:
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org
Gymnasien
Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de
Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:
Website: www.hagerhof.de
Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de
Berufsbildende-/Berufsfachschulen
Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de
Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de
Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de
Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de
Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de
Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus
Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17,
56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail:
Website: http://bbs-heinrich-haus.de
Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a,
53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224
969168
E-Mail:
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/
⇑ / Reisepass wegen Namensänderung neu beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name, zum Beispiel
- Familienname,
- Vornamen oder
- deren Reihenfolge
geändert hat, ist Ihr bisheriger Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben automatisch ungültig. Sollten Sie auch weiterhin einen Reisepass benötigen, müssen Sie ein neues Dokument beantragen.
Namensänderungen kommen beispielsweise vor im Falle von:
- Heirat
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft
- Namensänderung nach Scheidung oder nach Auflösung einer Lebenspartnerschaft
- Änderung der Vornamensreihenfolge
Sie sind verpflichtet, den bisherigen Reisepass mit den alten, nicht mehr zutreffenden Angaben unverzüglich bei der Passbehörde vorzulegen. Wenn Sie keinen neuen Reisepass beantragen möchten, benötigen Sie zumindest einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen.
Sie können in der Regel bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt Ihren neuen Reisepass mit dem neuen Namen beantragen. Das geht frühestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin der Eheschließung. So ist er am Tag der Eheschließung fertig.
Die Ausstellung eines Reisepasses über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 8-10 Wochen.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt. Zuständig ist die Behörde, in welcher Gemeinde oder Stadt Ihre Hauptwohnung liegt.
- Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
- Dafür wird ein flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers genommen.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Wenn Sie den Reisepass bereits vor der Hochzeit beantragt haben: Nach der Eheschließung können Sie den Reisepass abholen, indem Sie die Heiratsurkunde vorlegen.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument in vielen Fällen per Post an Ihre Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
- Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bei Heirat: Eheurkunde
- nach der Scheidung: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- Eintragung einer Lebenspartnerschaft: Personenstandsurkunde
- Auflösung einer Lebenspartnerschaft: beglaubigte Abschrift der Namensänderung oder Personenstandsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden, zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie einen Reisepass brauchen, zum Beispiel weil Sie keinen Personalausweis besitzen, gilt: Sie müssen einen neuen Reisepass unverzüglich beantragen.
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.
Geltungsdauer: 6 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahren.
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 2 Wochen.
Frist: 2 Wochen
Rechtsgrundlage
- § 11 Passgesetz (PassG)
- § 15 Passgesetz (PassG)
- § 25 Passgesetz (PassG)
- § 5 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- § 17 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Was sollte ich noch wissen?
- Ihnen ist die reguläre Bearbeitungsdauer für Ihre Reisepläne zu lang? Dann kann Ihnen Ihre Passbehörde den Reisepass im Expressverfahren ausstellen. Dann erhalten Sie Ihren Reisepass innerhalb von 3 bis 4 Werktagen.
- Nur wenn Sie den Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Ihrem geplanten Reisebeginn erhalten können und das Reisezielland einen vorläufigen Reisepass als Einreisedokument akzeptiert, wird Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Diesen erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
- Einen alten, ungültig gewordenen Reisepass dürfen Sie behalten, zum Beispiel als Andenken. Dafür muss die Passbehörde den Pass ungültig machen.