Schule
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel und der Umgebung

Schulen

Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel 

Grundschulen

St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel 
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de

Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de

Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de

 

Realschulen plus 

Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29 
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de

Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
 

Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:  
Website: www.rks-linz.de  

 

Gesamtschule

Erzb. Gesamtschule St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail: 
Website: www.sankt-josef-honnef.de


Förderschule

Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail: 
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org


Gymnasien

Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de

 

Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:   
Website: www.hagerhof.de

 

Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de

 

Berufsbildende-/Berufsfachschulen

Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de

Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de

Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de

Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de

Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de

Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17, 56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail: 
Website: http://bbs-heinrich-haus.de


Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224 969168
E-Mail: 
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl unrichtige Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl ist eine Korrektur durch einen form- und fristgemäßen Einspruch bei der Gemeindebehörde möglich. Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung des Bescheids Beschwerde eingelegt werden.

Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, kann die Gemeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen beheben.

Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen.

Teaser

Wer das Wählerverzeichnis zur Europawahl für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis Einspruch einlegen und den Fehler korrigieren lassen.

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl können Sie folgendermaßen berichtigen lassen:

  • Wenn Sie bei Einsicht in das Wählerverzeichnis feststellen, dass es unrichtig oder unvollständig ist, können Sie Einspruch bei der Gemeindebehörde einlegen, damit das Wählerverzeichnis korrigiert wird. Den Einspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde spätestens bis zum Ende der Einspruchsfrist (16. Tag vor der Wahl) erheben.
  • Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
  • Sofern das Wählerverzeichnis unrichtig oder unvollständig ist, korrigiert die Gemeindebehörde das Wählerverzeichnis. Im Falle der nachträglichen Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
  • Sofern das Wählerverzeichnis richtig und vollständig ist, ergeht ein ablehnender Bescheid.
  • Die Gemeindebehörde hat ihre Entscheidung spätestens am 10. Tage vor der Wahl zuzustellen und auf den zulässigen Rechtsbehelf hinzuweisen.

Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Voraussetzungen

Sofern das Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig ist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen oder bei fehlendem Eintrag einen Nachweis der Wahlberechtigung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl) einzulegen.

Bearbeitungsdauer

etwa 1 Woche

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Keine, sondern Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.

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