Schule
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel und der Umgebung

Schulen

Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel 

Grundschulen

St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel 
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de

Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de

Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de

 

Realschulen plus 

Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29 
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de

Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
 

Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:  
Website: www.rks-linz.de  

 

Gesamtschule

Erzb. Gesamtschule St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail: 
Website: www.sankt-josef-honnef.de


Förderschule

Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail: 
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org


Gymnasien

Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de

 

Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:   
Website: www.hagerhof.de

 

Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de

 

Berufsbildende-/Berufsfachschulen

Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de

Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de

Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de

Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de

Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de

Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17, 56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail: 
Website: http://bbs-heinrich-haus.de


Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224 969168
E-Mail: 
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/

/ Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen

Leistungsbeschreibung

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich jedoch von der Prüfung befreien lassen. Dies gilt für

  • Professorinnen und Professoren,
  • ehemalige Finanzrichterinnen und Finanzrichter und
  • ehemalige Beamtinnen und Beamte des höheren oder gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte.

Den Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung stellen Sie bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, stellen Sie den Antrag im Bezirk Ihres Wohnsitzes.

Teaser

Wenn Sie Steuerberaterin oder Steuerberater werden möchten, können Sie eine Befreiung von der Steuerberaterprüfung beantragen. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist diese zu gewähren.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Voraussetzungen

Sie gehören einer der folgenden Berufsgruppen an und verfügen über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung:

  • Professorinnen und Professoren auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
  • ehemalige Finanzrichterinnen und ehemalige Finanzrichter auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
  • ehemalige Beamtinnen oder ehemalige Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte,
    • der Finanzverwaltung, die im höheren Dienst oder als Angestellter in vergleichbaren Vergütungsgruppen auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachgebietsleiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind
    • der gesetzgebenden Körperschaften, der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sowie der obersten Behörden und der Rechnungsprüfungsbehörden des Bundes und der Länder, die im höheren Dienst oder als Angestellter in vergleichbaren Vergütungsgruppen überwiegend auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachgebietsleiterin beziehungsweise Sachgebietsleiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind; die Angestellten der Fraktionen des Deutschen Bundestages gelten als Bedienstete der gesetzgebenden Körperschaften im Sinne dieser Vorschrift

Oder Sie gehören einer der folgenden Berufsgruppen an und verfügen über mindestens 15 Jahre Berufserfahrung:

  • ehemalige Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte
    • der Finanzverwaltung, die im gehobenen oder höheren Dienst oder als Angestellte beziehungsweise Angestellter in vergleichbaren Vergütungsgruppen auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachbearbeiterin beziehungsweise Sachbearbeiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind
    • der gesetzgebenden Körperschaften, der Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit sowie der obersten Behörden und der Rechnungsprüfungsbehörden des Bundes und der Länder, die im gehobenen oder höheren Dienst oder als Angestellte oder Angestellter in vergleichbaren Vergütungsgruppen überwiegend auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern als Sachbearbeiter oder mindestens in gleichwertiger Stellung tätig gewesen sind; die Angestellten der Fraktionen des Deutschen Bundestages gelten als Bedienstete der gesetzgebenden Körperschaften im Sinne dieser Vorschrift

Außerdem gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Zu der Berufserfahrung zählt nur, wenn Sie die Arbeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden ausgeführt haben.
  • Professorinnen und Professoren an staatlichen verwaltungsinternen Fachhochschulen mit Ausbildungsgängen für den öffentlichen Dienst können erst nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst von der Prüfung befreit werden. Dasselbe gilt für Beamtinnen und Beamte und bei einem Dienstverhältnis als Angestellte beziehungsweise Angestellter einer Fraktion des Deutschen Bundestages.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Befreiung, der folgende Informationen enthält:
    • Name, Wohnsitz oder vorwiegenden Aufenthalt und Anschrift 
    • Beruf und Ort der vorwiegend beruflichen Tätigkeit
    • Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung
    • ob und bei welcher Stelle Sie bereits früher einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht haben
    • Staatsangehörigkeit
  • ein Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
  • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater,
  • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit des Bewerbers, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, und über bisher von ihm abgelegte einschlägige Prüfungen
  • Nachweise über die Arbeitszeit

Für Professorinnen und Professoren:

  • Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der sie oder er angehört oder angehört hat über Art und Dauer ihrer oder seiner Lehrtätigkeit in Deutschland

Für ehemalige Finanzrichterinnen beziehungsweise ehemalige Finanzrichter sowie ehemalige Beamtinnen und Beamte des höheren und gehobenen Dienstes:

  • Bescheinigung über Art und Dauer der Tätigkeit in Deutschland von
    • der letzten Dienstbehörde oder
    • des Fraktionsvorstands, wenn sie oder er bei einer Fraktion des Deutschen Bundestages angestellt gewesen ist

Die jeweilige Bescheinigung muss Angaben enthalten über:

  • die Beschäftigungszeit, Beginn und Ende der Tätigkeit
  • die Art des Beschäftigungsverhältnisses, zum Beispiel Angestellte oder Angestellter, Beamte oder Beamter
  • die Anzahl der Wochenstunden,
  • Art und Umfang der Tätigkeit in Deutschland,
  • die Zeiten einer Berufsunterbrechung von nicht nur vorübergehender Dauer, zum Beispiel
    • Elternzeit oder Erziehungsurlaub,
    • Beurlaubung,
    • Wehr- oder Zivildienst,
    • längere Krankheitszeiten

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Finanzgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Kurztext

  • Prüfung als Steuerberater Befreiung
  • Befreiung von der Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater möglich bei beruflicher Qualifikation
    • Befreiung möglich für folgende Berufsgruppen:
    • Professorinnen und Professoren
    • ehemalige Finanzrichterinnen und Finanzrichter
    • ehemalige Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
    • ehemalige Beamtinnen und Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte mit mindestens 15 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern
  • erforderliche Unterlagen:
    • Antrag auf Befreiung mit Lebenslauf
    • Nachweise über berufliche Qualifikationen
  • zuständig: örtlich zuständige Steuerberaterkammer
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