Schule
Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel und der Umgebung

Schulen

Schulen im Bereich der Verbandsgemeinde Unkel 

Grundschulen

St. Johannes-Grundschule Erpel
Leiter Rektor Jens-Robert Heinroth
Winzerstraße 8, 53579 Erpel 
Telefon: 02644 3355
Telefax: 02644 800890
E-Mail:
Website: www.grundschule-erpel.de

Gebrüder-Grimm-Grundschule Rheinbreitbach
Leiterin Frau Birgit Dohrmann
Schulstraße 4, 53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 3307
Telefax: 02224 919288
E-Mail:
Website: www.grundschule-rheinbreitbach.de

Grundschule "Am Sonnenberg" Unkel
Leiterin Rektorin Ingrid Tombeux
Schulstraße 6, 53572 Unkel
Telefon: 02224 6504
Telefax: 02224 961527
E-Mail:
Website: www.grundschule-unkel.de

 

Realschulen plus 

Stefan-Andres-Realschule plus Unkel
- Realschule in kooperativer Form -
Leiterin Rektorin Monika Koch
Linzer Straße 17b, 53572 Unkel
Telefon: 02224 98158-0
Telefax: 02224 98158-29 
E-Mail:
Website: www.stefan-andres-schule.de

Youtubekanel mit Imagefilm der Schule https://youtu.be/Kq3zlQFls6Q?feature=shared
 

Robert-Koch-Schule Linz
-integrative Realschule-plus und Fachoberschule
Leiter Rektor Heinz-Jörg Dähler
Im Rosengarten 6, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 97081-0
Telefax: 02644 97081-113
E-Mail:  
Website: www.rks-linz.de  

 

Gesamtschule

Erzb. Gesamtschule St. Josef Bad Honnef
Schulleiter Stefan Rost
Königin-Sophie-Straße 10, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 6131
E-Mail: 
Website: www.sankt-josef-honnef.de


Förderschule

Maximilian-Kolbe-Schule
Schulleiter Rektor Tibor Fülöpp
Arienheller Straße 43, 56598 Rheinbrohl
Telefon: 02635 911030
Telefax: 02635 911037
E-Mail: 
Website: www.maximilian-kolbe-schule.org


Gymnasien

Martinus-Gymnasium Linz
Leiter Oberstudienrat Thomas Schmacke
Martinusstraße 3, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9513-0
Telefax: 02644 9513-19
E-Mail:
Website: www.martinus-gymnasium.de

 

Gymnasium Schloss Hagerhof
Leiter Rektor Dr. Sven Neufert
Menzenberg 13, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9325-0
Telefax: 02224 9325-25
E-Mail:   
Website: www.hagerhof.de

 

Siebengebirgsgymnasium Bad Honnef
komissarische Schulleiterin Dr. Lamsfuß-Schenk
Rommersdorfer Straße 78-82, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 9343-0
Telefax: 02224 9343-12
E-Mail:
Website: www.sibi-honnef.de

 

Berufsbildende-/Berufsfachschulen

Ludwig-Erhard-Schule
Leiter Gido Fischer
Beverwijker Ring 3, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 9645-0
Telefax: 02631 9645-60
E-Mail:
Website: www.les-neuwied.de

Alice-Salomon-Schule
Berufsbildende Schule Linz/Rhein
Leiterin Schulte-Schwering
Am Gestade 9, 53545 Linz/Rhein
Telefon: 02644 9528-0
Telefax: 02644 9528-30
E-Mail:
Website: www.bbs-linz.de

Berufsbildende Schule für Gehörlose und Hörbehinderte
Leiter Sonderschulrektor Hans Rollmann
Elisabethstraße 48, 56564 Neuwied
Telefon: 02631 3426-0
E-Mail:
Website: www.lgs-neuwied.de

Berufsbildende Schule für Blinde und Sehbehinderte
Leiterin Rektorin Valérie Jülich-Albeck
Feldkircher Straße 100, 56567 Neuwied
Telefon: 02631 970-0
Telefax: 02631 970-180
E-Mail:
Website: www.blindenschule-neuwied.de

Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Stiftstraße 1, 56566 Neuwied
Telefon: 02622 888-1
Telefax: 02622 888-336
Website: www.heinrich-haus.de

Berufsbildende Schule im Berufsbildungswerk Heinrich-Haus Neuwied
Schulleiter Martin Seul
Am Königsgericht 17, 56566 Neuwied - Heimbach-Weis
Telefon: 02622/892-4220
Telefax: 02622/892-4213
E-Mail: 
Website: http://bbs-heinrich-haus.de


Berufsfachschule für Wirtschaft Bad Honnef
Oberstudiendirektorin Daniela Steffens
Rheingoldweg 16 a, 53604 Bad Honnef
Telefon: 02224 71391
Telefax: 02224 02224 969168
E-Mail: 
Website: https://www.berufskolleg-siegburg.de/ueber-uns/teilstandorte/teilstandort-bad-honnef/

/ Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater ablegen

Leistungsbeschreibung

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel die Steuerberaterprüfung ablegen, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind

  • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht.

Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.

Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:

  • einem schriftlichen Teil mit 3 Aufsichtsarbeiten und
  • einer mündlichen Prüfung.

Die Aufsichtsarbeiten sind 6 Stunden lang. Sie werden von den Mitgliedern eines Prüfungsausschusses nach Schulnoten bewertet. Erreichen Bewerberinnen und Bewerber eine Durchschnittsnote von 4,5 oder besser, sind sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Die mündliche Prüfung ist für jeden Prüfling bis zu 90 Minuten lang. Sie besteht aus einem kurzen Vortrag und 6 Prüfungsabschnitten, in denen der oder dem Geprüften Fragen aus den Prüfungsgebieten gestellt werden.

Wer im Durchschnitt die Note 4,15 oder besser erreicht, hat die Prüfung zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin bestanden.

Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.

Zuständig für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Befreiung von der Steuerberaterprüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.

Verfahrensablauf

  • Die Prüfung findet im Oktober desselben Jahres nach der Zulassung zur Steuerberaterprüfung statt.
  • Spätestens einen Monat vor der ersten Aufsichtsarbeit lädt die zuständige Steuerberaterkammer Sie zur Prüfung ein.
  • Zahlen Sie rechtzeitig die Gebühr für die Prüfung an die zuständige Steuerberaterkammer. Zahlen Sie die Gebühr nicht rechtzeitig, gilt das als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung.
  • Sie legen die Steuerberaterprüfung ab. Die Prüfung gliedert sich in 3 Aufsichtsarbeiten. Die Aufsichtsarbeiten erfolgen in der Regel an 3 aufeinander folgenden Tagen und sind jeweils 6 Stunden lang.
  • Sie erhalten von der zuständigen Steuerberaterkammer einen Bescheid über die Prüfungsergebnisse. Ab einer Durchschnitts-Note von 4,5 oder besser sind Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Februar oder März des folgenden Jahres statt. Spätestens einen Monat vor der mündlichen Prüfung erhalten Sie dazu eine Einladung.
  • Sie legen die mündliche Prüfung ab.
    • Sie können sich für den Vortrag eines von 3 Themen aussuchen und haben 30 Minuten Zeit zur Bearbeitung.
    • Insgesamt soll die Prüfung eine Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten.
  • Ab einer Endnote von 4,15 oder besser haben Sie die Prüfung bestanden.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, mit dem Sie sich zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater bestellen lassen können.

An wen muss ich mich wenden?

Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Voraussetzungen

  • Sie wurden zur Prüfung zugelassen.
  • Sie haben die Gebühren zur Prüfung rechtzeitig bezahlt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist in Rheinland-Pfalz:

Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist bis einschließlich 30. April des jeweiligen Jahres möglich. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Fristende für die Einreichung der Zulassungsanträge

Antragsfrist: vom 30.04.2020 vom 30.04.2020

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Überdenkungsverfahren
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Prüfung als Steuerberater Abnahme
  • erfolgreiches Bestehen der Steuerberaterprüfung in der Regel für die Bestellung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater notwendig (Ausnahme: von der Steuerberaterprüfung befreite Personen)
  • Prüfungsinhalte:
    • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
    • Steuern vom Einkommen und Ertrag
    • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
    • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
    • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
    • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
    • Volkswirtschaft
    • Berufsrecht
  • möglicherweise werden nicht alle Themen abgefragt
  • Prüfung besteht aus 2 Teilen,
    • einem schriftlichen Teil mit 3 Aufsichtsarbeiten und
    • einer mündlichen Prüfung
  • Länge der Prüfungen:
    • schriftlich: 6 Stunden je Aufsichtsarbeit
    • mündlich: max. 90 Minuten je Prüfling
  • Zeitpunkt der Prüfungen:
    • schriftlich: Oktober desselben Jahres nach Beantragung (ein Prüfungstermin pro Jahr)
    • mündlich: in der Regel Februar oder März im Folgejahr
  • Prüfungsausschuss (bestehend aus Vertretern der Finanzverwaltung und des Berufsstands der Steuerberaterinnen und Steuerberater) zuständig für Bewertung
  • Bewertung erfolgt nach Schulnoten:
    • schriftlicher Teil bestanden und Einladung zur mündlichen Prüfung ab Durchschnittsnote von 4,5 oder besser
    • Gesamtprüfung bestanden ab Endnote von 4,15 oder besser
  • Prüfung kann max. zweimal wiederholt werden
  • zuständig:
    • örtlich zuständige Steuerberaterkammer, für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung
    • zuständige oberste Finanzbehörde, für Bildung des Prüfungsausschusses
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