Kindergärten
Informationen über die Kindergärten in Verbandsgemeinde Unkel

Bruchhausen

Kommunaler Marien-Kindertagesstätte Bruchhausen
Leiterin Frau Maren Langenfeld
Graf-Trips-Straße 9
53572 Bruchhausen
Telefon: 02224 75112
E-Mail:  
Website: www.marien-kita-bruchhausen.de

 

Erpel

Kindertagesstätte "Regenbogenland"
Leiterin Frau Britta Baumann-Peikert
Heisterer Straße 29
53579 Erpel
Telefon: 02644 3071
Telefax: 02644 807974
E-Mail:

 

Rheinbreitbach

Kindertagesstätte "Sonnenschein"
Leiterin Frau Dagmar Stolle
Im Winkel 2a
53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 72040
E-Mail:
Website: www.kiga-sonnenschein.de

Kindertagesstätte "St. Maria Magdalena"
Leiterin: Frau Tanja Braun
Josefstraße 3
53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 4194
E-Mail:

 

Unkel

Marien-Kindertagesstätte Unkel
Leiterin Frau Silvia Hummerich-Holderer
Schulstraße 3
53572 Unkel
Telefon: 02224 4606
E-Mail:
Website: www.htz-neuwied.de/integrative-kindertagesstaetten/unkel

Kath. Kindergarten Unkel
Leiterin Frau Julia Durben
Scheurener Straße 25a
53572 Unkel
Telefon: 02224 4256
E-Mail:
Website: http://www.katholische-kindergaerten.de/einrichtung/index.php?knr=54 

 

Ihr Ansprechpartner

/ Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Fahrerlaubnis der Klasse L (umgangssprachlich ''Kleiner Traktorführerschein") dürfen Sie mit 16 Jahren folgende Fahrzeuge fahren:

  • für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

Die Fahrerlaubnis Klasse L wird unbefristet erteilt.

Teaser

Wenn Sie einfache Kraftfahrzeuge in der Landwirtschaft fahren möchten, müssen Sie die Fahrerlaubnis Klasse L (den "Kleinen Traktorführerschein") beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestehen.

Antragsfrist: 12 Monate

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.

Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.

Weiterführende Informationen

Kurztext

  • Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse L
  • mit der Fahrerlaubnis Klasse L können mit 16 Jahren folgende Kraftfahrzeuge geführt werden:
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmte und eingesetzte Zugmaschinen mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn   sie mit maximal 25 km/h geführt werden
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
  • zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)

Status Bibliothekseintrag

6

Status Katalogeintrag

6
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