Kindergärten
Informationen über die Kindergärten in Verbandsgemeinde Unkel

Bruchhausen

Kommunaler Marien-Kindertagesstätte Bruchhausen
Leiterin Frau Maren Langenfeld
Graf-Trips-Straße 9
53572 Bruchhausen
Telefon: 02224 75112
E-Mail:  
Website: www.marien-kita-bruchhausen.de

 

Erpel

Kindertagesstätte "Regenbogenland"
Leiterin Frau Britta Baumann-Peikert
Heisterer Straße 29
53579 Erpel
Telefon: 02644 3071
Telefax: 02644 807974
E-Mail:

 

Rheinbreitbach

Kindertagesstätte "Sonnenschein"
Leiterin Frau Dagmar Stolle
Im Winkel 2a
53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 72040
E-Mail:
Website: www.kiga-sonnenschein.de

Kindertagesstätte "St. Maria Magdalena"
Leiterin: Frau Tanja Braun
Josefstraße 3
53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 4194
E-Mail:

 

Unkel

Marien-Kindertagesstätte Unkel
Leiterin Frau Silvia Hummerich-Holderer
Schulstraße 3
53572 Unkel
Telefon: 02224 4606
E-Mail:
Website: www.htz-neuwied.de/integrative-kindertagesstaetten/unkel

Kath. Kindergarten Unkel
Leiterin Frau Julia Durben
Scheurener Straße 25a
53572 Unkel
Telefon: 02224 4256
E-Mail:
Website: http://www.katholische-kindergaerten.de/einrichtung/index.php?knr=54 

 

Ihr Ansprechpartner

/ Reisepass

Leistungsbeschreibung

Für die Einreise in einigen Ländern ist ein Reisepass erforderlich.

Ob Sie für Ihre Reise einen Reisepass benötigen, können Sie beim Auswärtigen Amt nachlesen.

Die Ausstellung eines Reisepasses über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 8-10 Wochen.

In dringenden Fällen kann ein Reisepass auch im Expressverfahren beantragt werden. Dieser wird innerhalb von 4 Werktagen erstellt.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspasses zu knapp ist. Die Eilbedürftigkeit ist anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die Gültigkeit ist auf die Höchstdauer von 12 Monaten beschränkt. 

Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers notwendig (eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich).

Bei Namensänderungen z.B. durch Heirat oder Scheidung sind die Eheurkunde bzw. das Scheidungsurteil und der Beleg der Namensänderung durch das Standesamt vorzulegen.

Ist der Reisepass entwendet, unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Passbehörde zu melden.


Wichtige Hinweise zur Abholung:
Der neue Reisepass ist i.d.R. nach 5-6 Wochen an unserer Bürgerinformation abholbereit.
Auskunft hierüber gibt Ihnen die Bürgerinformation Tel: 02224-1806-0.
Beim Expressreisepass werden Sie benachrichtigt, sobald dieser abholbereit ist.

Wichtig ist, dass bei der Abholung der bisherige Reisepass mitgebracht wird. Eine Aushändigung des neuen Reisepasses ist andernfalls nicht möglich!

Sofern Sie Ihren Reisepass nicht persönlich abholen können, können Sie eine Person mit der Abholung bevollmächtigen.  Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall eine Abholvollmacht benötigen. Ohne diese Erklärung ist die Aushändigung des neuen Reisepasses an den Bevollmächtigten nicht möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Personalausweis, Kinder-/Reisepass, andernfalls Geburtsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, das notwendige aktuelle biometrische Lichtbild kann erst ab 7Jahren im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.)
  • Bei Kindern unter 18 Jahren:      
    Einverständniserklärung beider Elternteile  und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehenden Elternteilen (Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung)
  • Vorsprache mit dem Kind zwingend erforderlich (ab 6. Lebensjahr)

Rechtsgrundlage

Passgesetz

Passverordnung

Formulare

Online-Verfahren

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