

Bruchhausen
Kommunaler Marien-Kindertagesstätte Bruchhausen
Leiterin Frau Maren Langenfeld
Graf-Trips-Straße 9
53572 Bruchhausen
Telefon: 02224 75112
E-Mail:
Website: www.marien-kita-bruchhausen.de
Erpel
Kindertagesstätte "Regenbogenland"
Leiterin Frau Britta Baumann-Peikert
Heisterer Straße 29
53579 Erpel
Telefon: 02644 3071
Telefax: 02644 807974
E-Mail:
Rheinbreitbach
Kindertagesstätte "Sonnenschein"
Leiterin Frau Dagmar Stolle
Im Winkel 2a
53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 72040
E-Mail:
Website: www.kiga-sonnenschein.de
Kindertagesstätte "St. Maria Magdalena"
Leiterin: Frau Tanja Braun
Josefstraße 3
53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 4194
E-Mail:
Unkel
Marien-Kindertagesstätte Unkel
Leiterin Frau Silvia Hummerich-Holderer
Schulstraße 3
53572 Unkel
Telefon: 02224 4606
E-Mail:
Website: www.htz-neuwied.de/integrative-kindertagesstaetten/unkel
Kath. Kindergarten Unkel
Leiterin Frau Julia Durben
Scheurener Straße 25a
53572 Unkel
Telefon: 02224 4256
E-Mail:
Website: http://www.katholische-kindergaerten.de/einrichtung/index.php?knr=54
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben, können Sie einen Personalausweis beantragen. Das gilt für Kinder ab ihrer Geburt. Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist maximal 6 Jahre gültig. Wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Sie keinen gültigen Reisepass besitzen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes in folgenden Fällen ungültig:
- Eintragungen treffen nicht mehr zu, zum Beispiel bei Änderung des Namens.
- Sie sind auf Ihrem Foto nicht mehr eindeutig erkennbar. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Sie zahlen dann einen Zuschlag.
Den Personalausweis kann man ab dem 16. Geburtstag als elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweis) nutzen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Funktion nachträglich gebührenfrei freischalten lassen, beispielsweise im Bürgeramt, und zugleich eine sechsstellige selbstgewählte PIN setzen, bevor Sie den Online-Ausweis nutzen können.
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie zunächst einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen
Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis ausgestellt erhalten, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen einen wichtigen Grund haben, warum Sie Ihren Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis oder Reisepass
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen von den Biometrie-Anforderungen laut Fotomustertafel.
Das notwendige aktuelle biometrische Lichtbild kann erst ab 7Jahren im Einwohnermeldeamt angefertigt werden.
- Altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
- alter Personalausweis,
- alter Reisepass oder
- alter Kinderreisepass
- wenn kein alter Personalausweis oder Pass vorhanden:
- Geburtsurkunde
- gegebenenfalls Geburtsurkunde, in Abhängigkeit von den lokalen Regelungen der Behörde
- bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil:
- Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einer erziehungsberechtigten Person:
- Sorgerechtsnachweis
- Passfoto, das
- aktuell und digital
- ist (für Säuglinge und Kleinkinder gelten Ausnahmen laut Fotomustertafel)

