Kindergärten
Informationen über die Kindergärten in Verbandsgemeinde Unkel

Bruchhausen

Kommunaler Marien-Kindertagesstätte Bruchhausen
Leiterin Frau Maren Langenfeld
Graf-Trips-Straße 9
53572 Bruchhausen
Telefon: 02224 75112
E-Mail:  
Website: www.marien-kita-bruchhausen.de

 

Erpel

Kindertagesstätte "Regenbogenland"
Leiterin Frau Britta Baumann-Peikert
Heisterer Straße 29
53579 Erpel
Telefon: 02644 3071
Telefax: 02644 807974
E-Mail:

 

Rheinbreitbach

Kindertagesstätte "Sonnenschein"
Leiterin Frau Dagmar Stolle
Im Winkel 2a
53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 72040
E-Mail:
Website: www.kiga-sonnenschein.de

Kindertagesstätte "St. Maria Magdalena"
Leiterin: Frau Tanja Braun
Josefstraße 3
53619 Rheinbreitbach
Telefon: 02224 4194
E-Mail:

 

Unkel

Marien-Kindertagesstätte Unkel
Leiterin Frau Silvia Hummerich-Holderer
Schulstraße 3
53572 Unkel
Telefon: 02224 4606
E-Mail:
Website: www.htz-neuwied.de/integrative-kindertagesstaetten/unkel

Kath. Kindergarten Unkel
Leiterin Frau Julia Durben
Scheurener Straße 25a
53572 Unkel
Telefon: 02224 4256
E-Mail:
Website: http://www.katholische-kindergaerten.de/einrichtung/index.php?knr=54 

 

Ihr Ansprechpartner

/ Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vor Inbetriebnahme störfallrelevanter Betriebsbereiche übermitteln

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen möchten, müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorher übermitteln.
Die Informationen werden von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde für die Erstellung von Notfallplänen benötigt.
 

Teaser

  Sie möchten einen Betriebsbereich der oberen Klasse in Betrieb nehmen? Dann müssen sie der zuständigen Behörde die erforderlichen Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne vorab übermitteln.   

Zuständige Stelle

Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Informationen sind bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme des Betriebsbereichs bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Antragsfrist: 1 Monat

Rechtsgrundlage

Online-Verfahren

Ihre Ansprechpartner

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