

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit und Brandschutzerziehung betrieben.
Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor:
zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.
Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in
Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der
Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen
Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in
eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt.
Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.
Ralf Wester
Wehrleiter
Weitere Informationen unter:
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Sterbefall und Nachlass / Erbschaft, Nachlass und Testament / Fiskalerbschaft
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Erbe (Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner/in des Verstorbenen) die auf sich zukommende Erbschaft ausschlagen oder auf diese verzichten, erbt der Staat. Als Erbe tritt dieser ebenso ein, wenn kein gesetzlicher Erbe vorhanden ist.
Der Großteil der Fiskalerbschaften basieren auf Erbausschlagungen aufgrund von Überschuldung.
Teaser
Sie haben Ihre Erbschaft ausgeschlagen und es gibt keine weiteren Erben, die diese antreten? Dann erbt der Staat.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie das Erbe ausgeschlagen oder verzichtet haben, prüft das Nachlassgericht, ob das Land Rheinland-Pfalz berechtigt ist, den Nachlass anzutreten.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Steuern in Koblenz.
Voraussetzungen
Erbberechtigt und für die Abwicklung des Nachlasses zuständig ist das Land, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Ist kein erbberechtigtes Land feststellbar, erbt der Bund.
Der Staat kann die anfallende Erbschaft nicht ausschlagen, haftet jedoch lediglich beschränkt für Nachlassverbindlichkeiten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Eine Fiskalerbschaft kann auch im Testament des Erblassers veranlasst sein.
Unterstützende Institutionen
Kurztext
Wenn sich kein Erbe findet, der die Erbschaft antritt, erbt der Fiskus.