Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Tierhaltung, Tierschutz

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

"Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."


Dies ist Grundsatz des Tierschutzgesetzes, das zuletzt 2014 novelliert wurde.


Das Tierschutzgesetz gilt für alle Wirbeltiere, gleichgültig ob sie vom Menschen genutzt werden oder freilebend sind.


Jeder Einzelne trägt Verantwortung für die Tiere; sei es als Halter von Nutz- oder Heimtieren oder als Verbraucher, der mit dem Warenkorb Einfluss auf die Haltungsbedingungen der Tiere nimmt, deren Produkte er kauft. Vorrangig bleibt damit der persönliche Einsatz jedes Einzelnen.


Allgemeine Informationen zur Tierhaltung, zum Tierschutz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Lebensmittel und Verbraucherschutz.


Spezielle Informationen zur Haltung und Zucht bestimmter Haustiere erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums unter -->Ministerium -->Landwirtschaft & Ländliche Räume -->Tier

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel

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