

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit und Brandschutzerziehung betrieben.
Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor:
zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.
Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in
Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der
Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen
Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in
eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt.
Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.
Ralf Wester
Wehrleiter
Weitere Informationen unter:
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel
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Leistungsbeschreibung
Bei den Schulferien ist grundsätzlich zwischen den Sommerferien („große Ferien“) und den übrigen Ferienblöcken („kleine Ferien“) zu unterscheiden.
Für die öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie für die Schulen für Erwachsene betragen die Schulferien in der gesamten Bundesrepublik 75 Werktage im Schuljahr.
Die Sommerferien werden in einem mehrjährigen Rhythmus von einer Länderarbeitsgruppe abgestimmt und durch die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen. Grundlage hierfür ist das Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens (Hamburger Abkommen).
Im Anschluss an die Bekanntmachung der Sommerferientermine werden die „kleine Ferien“ durch die einzelnen Länder geplant und festgelegt. In diesem Zusammenhang werden in Rheinland-Pfalz vor der Fixierung der entsprechenden Ferientermine zahlreiche Interessengruppen beteiligt. Hierzu zählen neben den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften auch Behörden, Gremien, Kirchen, Institutionen und Verbände.