

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit und Brandschutzerziehung betrieben.
Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor:
zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.
Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird.
Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in
Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der
Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen
Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in
eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt.
Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel, werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.
Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen, wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.
Ulrich Rechmann
Wehrleiter
Weitere Informationen unter:
https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Besondere Erlaubnisse / Kfz: Gurtanlege- und Schutzhelmtragepflicht - Befreiung
Leistungsbeschreibung
Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern geeignete Schutzhelme zu tragen sind.
Es besteht im Einzelfall jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.
Sie können von der Gurtanlegepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, Sicherheitsgurte anzulegen.
- wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt.
Sie können von der Schutzhelmtragepflicht im Ausnahmewege befreit werden,
- wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einen Schutzhelm zu tragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung attestiert einen gesundheitlich nichtbesserungsfähigen Dauerzustand; dann kann die Ausnahmegenehmigung unbefristet erteilt werden.
Rechtsgrundlage
- § 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 21a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und Anlage zu § 1 GebOSt (Gebühren-Nr. 263)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
- § 47 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (sowie begleitende VwV-StVO)