Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Doppik

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Im Land Rheinland-Pfalz wurde zum 01.01.2007 (bzw. mit Option zum 01.01.2009) ein neues kommunales Haushaltsrecht eingeführt. (= kommunale Doppik Rheinland-Pfalz)


Bei diesem neuen kaufmännischen Rechnungswesen handelt es sich um ein Drei-Komponenten-System. Anstelle der bisherigen Aufteilung nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt treten die drei Säulen:

  • Vermögensrechnung (Bilanz)
  • Ergebnisplan bzw. Ergebnisrechnung
  • Finanzplan bzw. Finanzrechnung


Anstelle der bisherigen Begriffe Einnahmen und Ausgaben treten die Begriffe Erträge (= Ergebnisrechnung) und Einzahlungen (= Finanzrechnung) bzw. Aufwendungen (= Ergebnisrechnung) und Auszahlungen (= Finanzrechnung).


Der neue Haushalt ist zukünftig produktorientiert.


Vermögensrechnung (Bilanz)

In der Vermögensrechnung ist das gesamte bewertete Vermögen der Gemeinde sowie die Herkunft der hierfür benötigten Mittel darzustellen.


Ergebnisplan/Ergebnisrechnung


Im Ergebnisplan werden alle Aufwendungen und Erträge einer Periode dargestellt. Er entspricht im Prinzip der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung. Das Ergebnis verändert als Gewinn oder Verlust das Eigenkapital (dargestellt in der Vermögensrechnung).


Finanzplan/Finanzrechnung

Im Finanzplan werden alle Einzahlungen und Auszahlungen einer Periode dargestellt. Das Ergebnis hat Auswirkungen auf die Bilanzposition ?Liquide Mittel?.


Die kommunalen Spitzenverbände haben in einem Gemeinschaftsprojekt umfangreiche Informationen zur kommunalen Doppik zusammengetragen.



Zugeordnete Abteilungen

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden