Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Behinderung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

143.jpg

Umfangreiche Informationen erhalten Sie unmittelbar im Informationssystem des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV)


Der Behindertenbeauftragte informiert über Barrieren im Internet


Unter www.behindertenbeauftragter.rlp.de bietet der Landesbeauftragte für behinderte Menschen spezielle Informationen über "Barrieren im Internet" an. Interessierte mit der Erstellung von Internetseiten befasste Nutzerinnen und Nutzer erhalten hier gezielte Informationen und Hilfestellungen zur barrierefreien Gestaltung von Internetauftritten mit Links zu Prüf- und Zertifizierungsangeboten. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit wurde damit den Vorgaben des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen.


Insgesamt hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit seine Internetauftritte völlig überarbeitet und noch serviceorientierter gestaltet. Dabei wurden auch die Aktualität und die Barrierefreiheit weiter erhöht.


Das Aktuellste aus dem Ministerium erscheint gleich auf den ersten Blick: Die jeweils neusten Pressemeldungen werden jetzt direkt auf der Startseite angezeigt ebenso Ankündigungen zu Veranstaltungen oder Kampagnen. Von allen Seiten kommt man über die Navigation zum zentralen Serviceangebot, der Online-Suche Rheinland-Pfalz, mit der Bürgerinnen und Bürger landesweit nach über 40 verschiedenen Einrichtungsarten im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums suchen können, von Krankenhäusern, Selbsthilfegruppen oder Suchtberatungsstellen über Werkstätten für behinderte Menschen bis hin zu Heimen der Altenhilfe.


Das Angebot des Ministeriums und des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen ist unter der Adresse www.msagd.rlp.de und www.behindertenbeauftragter.rlp.de zu finden.

An wen muss ich mich wenden?

Für diese allgemeine soziale Aufgabe sind vielerlei Behörden und Institutionen zuständig.
Unter Umständen finden Sie weitergehende Informationen im Internetangebot der betreffenden Gemeinde/Stadt. (Diese können Sie oben auswählen)

  • Vor Ort können Sie sich an das Sozialamt Ihrer Verwaltung oder das Sozialamt des Landkreises wenden.
  • Daneben sind regional verschiedene Caritative oder kirchliche Institutionen aktiv.
  • Allgemeine Informationen zur Integration von Behinderten erhalten Sie von der Hauptfürsorgestelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
  • Weitere Institutionen:





Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel

Erstantrag Behinderung

Änderungsantrag Behinderung

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden