Feuerwehr vg_Unkel
Die Verbandsgemeinde Unkel, mit ca. 13.000 Einwohnern, verfügt für die Gefahrenabwehr über eine Freiwillige Feuerwehr mit ca. 135 Feuerwehrleuten. Alle Feuerwehrangehörige sind ehrenamtliche Mitglieder. 

Organisiert ist die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Unkel in fünf Feuerwehren/Löschzügen (Bruchhausen, Erpel, Orsberg, Rheinbreitbach und Unkel), einer Jugendfeuerwehr und einer Alters- und Ehrenabteilung. Neben den aktiven Diensten wird in den Feuerwehren eine intensive Jugendarbeit  und Brandschutzerziehung betrieben.  

Im Rahmen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe hält die Verbandsgemeinde Unkel folgende Fahrzeuge und Geräte vor: 

zwei Hilfelöschfahrzeuge, ein Mittleres Löschfahrzeug, ein Tanklöschfahrzeug, drei Tragkraftspritzenfahrzeuge - Wasser, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, zwei Mehrzweckfahrzeuge, drei Mannschaftstransportfahrzeuge, einen Einsatzleitwagen, einen Gerätewagen Gefahrgut (Kreisfahrzeug) und fünf Rettungsboote.  

Weiterhin besteht eine zentrale Atemschutzwerkstatt, sowie eine Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ), die nach der Erstalarmierung durch die Leitstelle Montabaur bei jedem Einsatz besetzt wird. 

Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückbereiche unterteilt, um die Einsatzgrundzeit einzuhalten. Der Ausrückbereich für die einzelnen Feuerwehren, ist räumlich mit den kommunalen Grenzen
(Ortsgemeinde/Stadt) identisch. Jede Ortsgemeinde/Stadt ist nach der FwVO in eine Risikoklasse entsprechend eingeteilt. 

Alle Notrufe über die Rufnummer 112 aus der Verbandsgemeinde Unkel werden zur Leitstelle Montabaur weitergeleitet, die rund um die Uhr besetzt ist. Diese alarmiert die zuständige Feuerwehr vor Ort.

Aufgrund der Lage der Verbandsgemeinde Unkel zu Nordrhein-Westfalen wird eine intensive Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg gepflegt.

Ralf Wester
Wehrleiter


Weitere Informationen unter:

https://www.bks-portal.rlp.de/organisation/verbandsgemeinde-unkel

Ihre Ansprechpartnerin

/ Kfz: außer Betrieb setzen (Abmeldung)

Leistungsbeschreibung

Soll ein zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter oder der Verfügungsberechtigte dies bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus.

Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, können auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Hierfür bietet die Kreisverwaltung / Stadtverwaltung auf ihrer Homepage einen weiterführenden Link an.

Der Halter des Fahrzeugs hat sich durch den neuen Personalausweis (nPA) oder den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion zu identifizieren. Hierfür sind ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ erforderlich.

Das Kennzeichen ist anzugeben. Die Sicherheitscodes der Siegel auf den Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung sind freizulegen und einzugeben. Die Bezahlung erfolgt über ein E-Paymentsystem. Der Halter erhält von der Zulassungsstelle eine Information über die Abmeldung des Fahrzeugs.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel
Kreisverwaltung Neuwied

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • das / die bisherige bisherige(n) Kennzeichenschild(er)
  • bei Überlassung eines Pkws (Klasse M1) oder Nutzfahrzeugs (Klasse N1) an eine anerkannte Verwertungsstelle: zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 FZV

Legt ein Dritter alle erforderlichen Unterlagen vor, gilt er als von dem Halter bevollmächtigt, die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zu beantragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Gebühr: 6,90 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsbehörde innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks: (Nr. 224.1 Ge-bOSt)

Gebühr: 5,70 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Außerbetriebsetzung Internetbasiert (Nr. 224.2 Ge-bOSt)

Gebühr: 5,10 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Entgegennahme eines Verwertungsnachweises nach § 15 FZV gleichzeitig mit der Außerbetriebsetzung: (Nr. 224.3 GebOSt)

Gebühr: 10,20 €
Vorkasse: Ja
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Entgegennahme eines Verwertungsnachweises nach § 15 FZV zu einem anderen Zeitpunkt als dem der Außerbetriebsetzung (Nr. 224.4 GebOSt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Rückfahrten von der Zulassungsbehörde

Eine Rückfahrt nach Entfernung der Stempelplakette darf mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung durchgeführt werden, wenn die Fahrt von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst ist.

Kennzeichenreservierung

Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet bis zu zwölf Monate reservieren lassen.
Achtung: Das Kennzeichen wird nicht automatisch reserviert; die Reservierung ist bei der Zulassungsbehörde zu beantragen!

Wiederzulassung

Fahrzeug- und Halterdaten werden im Zentralen Fahrzeugregister sieben Jahre gespeichert. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Wiederzulassung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und eines Berichts über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) möglich.
Nach Ablauf dieses Zeitraums sind für die Wiederzulassung ggf. ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen sowie ein Bericht über die bestandene Hauptuntersuchung (TÜV) erforderlich.

Rechtsgrundlage

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